Frage an Wolfgang Beuß von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
ab wann jahr (jahrhundert)wollen, möchten, sollen
die politiker und beamten denn in die rentenkasse
einzahlen, pensionäre kein weihnachtsgeld mehr
bekommen?
Sehr geehrter Herr Böcker,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie zielt (vermutlich) auf zwei Aspekte der Altersversorgung ab: zum einen darauf, dass nicht alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, zum anderen auf die so genannten Sonderzahlungen im Öffentlichen Dienst, die aus „Urlaubs“- und „Weihnachtsgeld“ bestehen.
Für Hamburg ist dazu folgendes anzumerken:
Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft üben ihr Mandat im Rahmen des Feierabendparlaments aus. Durch ihre berufliche Tätigkeit haben sie – je nach Beruf – eine eigene Rentenversicherung bzw. sind Mitglied der gesetzlichen Rentenkasse. Ehemalige Abgeordnete erhalten dann eine „Versorgung als Altersentschädigung“ (§ 10 Hamburgisches Abgeordnetengesetz) aus Steuermitteln, wenn ihre Diät um die Hälfte des jeweils geltenden gesetzlichen Rentenversicherungsbetrags gekürzt wurde. Mit anderen Worten: die Abgeordneten beteiligen sich bereits an den Kosten ihrer Altersversorgung, sowohl im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als auch im Rahmen ihrer Arbeit als Abgeordnete.
Die Beamten sind traditionell (und aufgrund gesetzlicher Regelungen) nicht automatisch Zwangsmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die sonstigen abhängig Beschäftigten, so dass ihre Altersversorgung derzeit größtenteils wie die anderen Staatsausgaben aus den Steuereinnahmen finanziert wird. In Hamburg gibt es seit 1999 ein so genanntes Sondervermögen, in das alle Beamten einen Teil ihrer Besoldung einzahlen, und mit dem ein Kapitalstock aufgebaut wird, so dass die Aufwendungen aus Steuermitteln für die Pensionszahlungen mittel- und langfristig sinken können bzw. weniger schnell ansteigen. Zudem werden auch die bereits im Ruhestand befindlichen Beamten (bundesweit) seit 2001 durch eine schrittweise Absenkung ihrer Pensionen an der Finanzierung der Ausgaben für die Versorgung beteiligt.
Für die Sonderzahlungen an Beamte in Hamburg gilt für die Jahre 2004-2006, dass sie abhängig von der Besoldungsstufe wie folgt reduziert werden:
1. Urlaubsgeld: A2 bis A8 332,34 Euro, ab A9: kein Urlaubsgeld
2. Weihnachtsgeld: A2 bis A12: 66% des monatlichen Grundbetrags, ab A13: 60% des monatlichen Grundbetrags
Vor dieser Regelung hätte z.B. das Weihnachtsgeld 84,29% des monatlichen Grundbetrags für alle Besoldungsstufen betragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wolfgang Beuß