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Frage von Kay V. •

Frage an Wolfgang Beuß von Kay V. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Beuß,

der Text des Volksentscheides von "wwl" richtet sich ja nicht gegen alle Änderungen des Schulgesetzes sondern nur gegen die Primarschule bis Klasse 6 (also weiterhin Grundschule bis Klasse 4 ) und gegen das Elternwahlrecht in Klasse 6 (also Beibehalt Elternwahlrecht in Klasse 4).

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wenn die Gegnern der Reform gewinnen wird dann trotzdem die Verkleinerung der Klassen, wie im Schulgesetz vorgesehen, in der Grundschule umgesetzt?

2. Bleibt es dann auch bei der Abschaffung des Büchergeldes?

3. Werden inhaltliche Veränderungen wie z.B. neue Unterrichtsformen (Jahrgangsübergreifendes Lernen etc) durch den Volksentscheid überhaupt berührt und falls nein wird es hierfür auch in der Grundschule Klasse 1-4 Unterstützung der Lehrer durch Fortbildung geben, wenn die Schulreform abgelehnt wird?

4. Bleibt es beim 10jährigen Schulfrieden, also des Versprechens der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien i den nächsten 10 Jahren keine wesentlichen strukturellen Änderungen am Schulsystem vorzunehmen?

Mit freundlichem Gruß

Kay Vogel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihre Frage an mich.

Es ist richtig, dass beim Volksentscheid am 18. Juli nur über die Einführung der Primarschule und das Elternwahlrecht nach Klasse 4 entschieden wird. Ihre Fragen können daher wie folgt beantwortet werden:

1. Ja, die Verkleinerung der Klassen wird in der Grundschule in jedem Fall umgesetzt. Offen ist allerdings, wie mit den Klassen 5 und 6 verfahren wird. Dort werden die Klassengrößen vermutlich an die Klassengrößen in der Stadtteilschule bzw. im Gymnasium angepasst. Die Bürgerschaft wird sich mit dieser Frage beschäftigen müssen, wenn der Volksentscheid erfolgreich sein sollte.
2. Ja, das Büchergeld wird auch dann abgeschafft.
3. Diese Frage lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Einige der inhaltlichen Veränderungen hängen direkt mit dem Konzept der Primarschule zusammen und werden daher möglicherweise nicht umgesetzt. Falls der Volksentscheid erfolgreich sein sollte, wird sich die Bürgerschaft erneut mit dem Schulgesetz befassen müssen und dabei jede einzelne Maßnahme neu bewerten.
4. Nein, diese Vereinbarung bezieht sich auf die Schulstruktur aus Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium und gilt nur dann, wenn der Volksentscheid scheitert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Beuß