Frage an Wolfgang Beuß von ute b. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Beuß,
ich bin Mitglied in einem Sportverein und wir nutzen für unsere Übungsstunden die Sporthallen
der Schulen. Leider gibt es immer wieder Probleme mit den Schulhausmeistern, die uns die Nutzung in den Schulferien untersagen, obwohl es gem. Dienstvorschift "Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten" Nr. 1 ff geregelt ist, dass eine Nutzung erlaubt ist. Diese Probleme haben wir
in mehreren Sporthallen. Nun meine Frage: Was kann man tun, um eine positive Regelung zu erreichen, div. Schreiben an das Bezirksamt haben bis jetzt leider keinen Erfolg gehabt. Wir bekamen zur Antwort, dass man sich darum kümmern will, aber passiert ist bis jetzt leider nichts.
Können Sie uns in dieser Angelegeheit weiterhelfen, an wen müssen wir uns wenden und wie ist die Rechtslage, welche Macht haben die Schulhausmeister?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
- Ute Becker -
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines technischen Defektes ist mir Ihre Frage erst seit heute bekannt. Ich bitte die lange Verzögerung zu entschuldigen.
Es tut mir leid, dass Ihr Sportverein bisweilen daran gehindert wurde, die Sporthallen der umliegenden Schulen zu nutzen. Da Ihre Anfrage vom April letzten Jahres stammt, hoffe ich, dass sich dieses Problem inzwischen gelöst hat.
Grundsätzlich gelten hierbei die gemeinsame Dienstvorschrift „Überlassung und Benutzung von Schulsportplätzen sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ und die „Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (SfB) für die Bezirksämter über die Nutzung von Schulräumen und -anlagen für bezirkliche Aufgaben“. Diese regeln die Nutzung von Schulsportstätten.
Danach sind in allen sogenannten „kleinen Ferien“ alle Sporthallen grundsätzlich für den Sportbetrieb geöffnet. In den Sommerferien werden außerdem Ausnahmen für Leistungssportmannschaften gewährt; freie Kapazitäten stehen in den Hallen dann auch anderen Sportgruppen zur Verfügung. Darüber hinaus lässt die Behörde für Schule und Berufsbildung die Öffnung der Sporthallen für besondere Initiativen der Sportvereine zu, sofern diese die Unterhaltsreinigung auf eigene Kosten gewährleisten.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und den anderen Mitgliedern Ihres Sportvereins alles Gute und weiterhin viel Freude am Sport!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß