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Wolfgang Beuß
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Frage von Thomas W. •

Frage an Wolfgang Beuß von Thomas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bezugnehmend auf die Frage des Herrn Dr. Michael Lange zum EU-Beitritt der Tuerkei, möchte ich ihnen gern eine weiterfuehrende Frage stellen .
Da es nun also keinen Volksentscheid zum Beitritt der Tuerkei geben wird - was uns alle uebrigens auch reichlich verwundert hätte - die Parteien aber dennoch behaupten werden, das jedweder Entscheid zur Tuerkei demokratisch zustandekam, können sie mir vielleicht erklären was an einem Entscheid gegen den deutlichen Willen des Volkes demokratisch ist ? Ueberhaupt hätte ich gegen einige erläuternde Worte zum Thema "unsere bundesdeutsche Demokratie" nichts einzuwenden . Was bedeutet Demokratie in den Augen eines bundesdeutschen Politikers ? Am Thema EU-Beitritt der Tuerkei oder gern auch am Beispiel der Euro-Einfuehrung in Deutschland, lässt sich da sicher einiges zu ausfuehren, denn beides sind geradezu Paradebeispiele fuer "unsere bundesdeutsche Demokratie" .

Freundliche Gruesse,
Thomas Wimmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wimmer,´

vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG).

Die gewählten Volksvertreter haben also von den einzelnen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland den Auftrag erhalten, in Ihrem Sinne (je nachdem, welcher Partei sie ihre Stimme gegeben haben), Entscheidungen zu treffen.

Das verstehe ich unter „Demokratie“.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wolfgang Beuß