Frage an Wolfgang Beuß von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beuß,
die hamburgische Bürgerschaft hat vor kurzem eine Stellungnahme zum Volksentscheid am 14.Oktober beschlossen.
Es sei dahin gestellt, ob diese populisitisch ist, oder nicht. Sie ist auf jeden Fall einseitig und parteiisch. Dahingehend stelle ich mir die Frage, ob eine Stellungnahme eines Mehrparteienparlaments nicht eigentlich unparteiisch sein sollte und zwar aus einer gewissen demokratischen Gepflogenheit heraus. Die Bürgerschaft ruft dazu auf, an der Wahl nächsten Jahres teilzunehmen, sie macht dabei aber keine Wahlwerbung für irgendeine Partei,
Mir kommt es so vor, als würde die CDU mit diesem Infoheft den Namen der Bürgerschaft instrumentalisieren, wenn nicht gar mißbrauchen, um ihre eigenen Ziele durchzusetzen. Wäre es nicht besser gewesen, eine Infoheft der Bürgerschaft zu konzipieren, welches die Gründe für und gegen den Volksentscheid auflistet, um eine parteiische Stellungnahme zu verhinden.? Sie hätten lieber, eigene Plakate, Infostände oder Broschüren mit dem Namen der CDU austellen/ verteilen sollen, als den Namen des Parlaments zu benutzen.
Ich bekomme das Gefühl, dass die CDU anfängt, sich nicht mehr um demokratische Gepflogenheiten zu kümmern. Dies erfüllt mich - auch als Nicht-CDU-Wähler - mit großer Sorge!!!
Mit freundlichen Grüßen
A. Kegel
Sehr geehrter Herr Kegel,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“.
Von der Broschüre, die zum laufenden Volksentscheid verschickt wird, darf die Initiative „Mehr Demokratie wagen“ 16 Seiten füllen, SPD und GAL zusammen 8 Seiten (Minderheitenvotum). Ebenso stehen der Mehrheitsfraktion 8 Seiten zur Verfügung – also nur ein Viertel der gesamten Broschüre.
Man sollte keinen Anstoß daran nehmen, dass die Mehrheitsfraktion auf den ihr zur Verfügung stehenden Seiten ihre Meinung äußert. Meinungsvielfalt ist ja gerade der Sinn der Sache.
Seit es Volksentscheide gibt, wird die Stellungnahme der Mehrheitsfraktion im Namen der Bürgerschaft herausgegeben. Das sieht das Volksabstimmungsgesetz, welches in diesem Punkt nicht von der CDU stammt, nun einmal so vor.
Die CDU hat das Gesetz mit der Übernahme des Volksentscheids namens „Rettet den Volksentscheid“ im Juni dieses Jahres sogar dahingehend geändert, dass künftig jede Bürgerschaftsfraktion eine Stellungnahme im eigenen Namen abgeben wird, sofern es keine gemeinsame Stellungnahme gibt.
Die laut gewordene Kritik ist daher mehr als nur gegenstandslos – sie ist böswillig.
Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang übrigens die Ankündigung seitens des Vereins „Mehrdemokratie“ und der Opposition, man wolle juristische Schritte gegen
unsere Stellungnahme prüfen.
Sich für das Volk zu halten ist eine Sache – zu versuchen, abweichende Meinungen zu verbieten, geht mir allmählich ein bisschen zu weit.
Weshalb man beim kommenden Volksentscheid mit „Nein“ stimmen sollte, haben wir auf unserer Internetseite www.rettet-die-verfassung.de ausführlich begründet. Da es immerhin um weitreichende Änderung unserer Verfassung geht, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten, sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß