Frage an Wolfgang Beuß von MA pol Dragan P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
zu Ihrer Antwort an Frau Großmann vom 29.4.06: Die Universität Bielefeld hatte über den Rassismus hinaus festgestellt:
Über ganz Deutschland hinweg ist die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bei Christen größer als bei Konfessionslosen.
Bleiben Sie vor diesem Hintergrund dabei, dass das Christentum Vorrang haben muss?
Sie können nach Ihren Angaben keine Privilegierung der christlichen Minderheit ausmachen.
Wie sind denn die Sendezeiten in den Hamburger Rundfunkanstalten zwischen Christen, anderen Religionsgemeinschaften und Konfessionslosen verteilt?
Ist es keine Privilegierung, wenn nur die Argumente der Befürworter der Staatskirchenverträge veröffentlicht werden?
Laut Staatskirchenvertrag setzt sich die Stadt Hamburg für Wünsche der beiden großen Christenkirchen bei den Sendezeiten ein.
Wo bleibt der Einsatz für andere Religionsgemeinschaften und für Konfessionslose?
Mit freundlichen Grüßen,
MA pol Dragan Pavlovic
Sehr geehrter MA pol Dragan Pavlovic,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu dem Thema Rassismus und Privilegierung verweise ich Sie auf meine Antwort an Frau Großmann.
Zu den Sendezeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass bisher nur Vertragsentwürfe mit beiden christlichen Religionen vorliegen. Die Zukunft wird zeigen, ob es möglich sein wird, auch mit anderen Religionsgemeinschaften derartige Verträge, bzw. Vereinbarungen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß