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Frage von Eckard K. •

Frage an Wolfgang Beuß von Eckard K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Beuß,

fast ist es mir peinlich, aber ich muss Sie schon wieder korrigieren. Ihre Ausführungen zum Thema "Atheisten finanzieren die Kirchen" sind nun wirklich derart am Thema vorbei ausgefallen und sachlich einfach falsch, dass man versucht ist zu kommentieren: Thema verfehlt, sechs, setzen!

Herr Pavlovic hatte Ihnen doch schon eine goldene Brücke gebaut und Ihnen die Lektüre des Buches "Finanzen und Vermögen Der Kirchen in Deutschland" des renommierten Fachautors Carsten Frerk empfohlen. Hätten Sie auch nur ein einziges Mal in dieses äußerst fundiert geschriebene Fachbuch hinein geschaut, würden Ihnen vermutlich Ihre eigenen Ausführungen zum o.a.Thema jetzt peinlich sein.

Also: Natürlich subventionieren alle, ich wiederhole : alle Steuerzahler in der BRD die beiden Großkirchen, und zwar in beträchlicher Milliardenhöhe - ob sie es wünschen oder nicht.

Und zwar in Form von Staatsleistungen, wobei noch zu unterscheiden ist in direkte Staatsleistungen ( Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden) und indirekte ( Gebühren- und Steuerbefreiung und sonstige Vergünstigungen für die Großkirchen).

Die Höhe dieser Subventionen ist beträchlich und entspricht in etwa zwei Dritteln der gesamten Kirchensteuer-Einnahmen.

Nur diese Steuern hatte der Einsender der Frage im Sinn und hat ja auch wohlweißlich nur den Begriff "Steuern" verwandt. Was Sie zum Thema "Kirchensteuern" geantwortet haben, ging also voll und ganz am Thema vorbei.

Übrigens: Nicht einmal Ihre Belehrungen hinsichtlich der Berechtigung von Kirchensteuer-Erhebung und Kirchgeld-Einzug sind korrekt. Die beiden von Ihnen erwähnten Kirchenstaatsverträge entspringen sicherlich Ihrem Wunschdenken, aber gültig sind sie noch gar nicht. Warum haben Sie denn nicht das geltende Recht erläutert, obwohl .... na ja, siehe oben ?

MfG
Eckard Koch

PS: Wenn Sie Näheres zum Thema "Staatsleistungen" wissen und sich das Buch von Carsten Frerk nicht leisten wollen (ist nicht ganz billig): z.Z. enthält das Internet 24.500 Eintragungen (ermittelt über Google).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

bevor ich Ihre Frage vom 14. Mai ausführlicher beantworte, möchte ich ganz allgemein zwei Dinge vorweg schicken.

Erstens: Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland leben wir in einem Gemeinwesen. Das bedeutet, dass jeder Bürger mit seinen Steuerzahlungen die Aufgaben des Staates finanziert. Und zwar auch dann, wenn er nicht persönlich betroffen oder anderer Ansicht ist (z.B. ein Pazifist, der die Bundeswehr mit trägt).

Zweitens: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat, der sich trotz Trennung von Staat und Kirche zur Kirche bekennt.

Daher finde ich es auch richtig, dass der Staat die Kirchen finanziell unterstützt. Schon in vorherigen Antworten habe ich ausgeführt, dass diese Unterstützung - ganz unabhängig von meiner persönlichen Meinung - geboten ist, da die Kirchen zahlreiche Aufgaben übernehmen, die sonst der Staat (allein) erfüllen müsste. Diese Leistungen kommen allen zugute, auch denen, die nicht Mitglied in einer Kirche sind und folglich keine Kirchensteuern zahlen

* Zu den staatlichen Leistungen zählt die unbegrenzte Abzugsfähigkeit der gezahlten Kirchensteuer bei der Einkommensteuer. Diese wird, obwohl sie direkt einzelne Kirchenmitglieder begünstigt, in den http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Subventionsbericht&actioníit>
Subventionsberichten der Bundesregierung als eine unbefristete „Begünstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchenpolitischen und sozialpolitischen Erwägungen“ bezeichnet.

* Über die einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an die Kirchen wird ebenfalls der Staatshaushalt belastet. Die erhaltenen Spenden sind bei den Kirchen steuerfreie Einnahmen, während die Spender die Zuwendungen bei ihrer Einkommensteuer geltend machen können.

Diese Abzugsfähigkeit von Kirchensteuer und Spenden führt also zu Steuermindereinnahmen des Staates. Dennoch stellt sie keine unmittelbare finanzielle Subventionierung der Kirchen selbst dar, sondern, wie ich eingangs erwähnte, vorrangig eine vom Staat geförderte Unterstützung der durch die Kirchen bewirkten gemeinnützigen Zwecke. So etwa wie der Staat auch durch die einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an andere gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Vereine) deren gemeinnützige Zwecke unterstützt und fördert.

Somit bleibt es bei meiner Einschätzung: Von der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der Spenden profitiert primär der Bürger – auch als Atheist.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Beuß