Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
in Ihrer Antwort an Herrn Koch vom 16.2.06 gibt es eine entscheidende Informationslücke:
Wer bezahlt die von Ihnen erwähnten Dienste?
Als Folge des von der CDU und den Kirchen angestrebten völligen Wegfalls des kirchlichen Kita-Anteils kann und wird die Missionierung in den Kitas verstärkt werden. Dazu das TAGEBLATT-ONLINE vom 16.11.05(Auszug): Die Kirchenvertreter sagen mittlerweile sogar sehr deutlich: Wem das Evangelische in der Kita nicht passt, der kann ja wählen und seine Kinder woanders hinschicken. Das stimmt aber nur bedingt. Selbstverständlich werden moralische Werte wie Gut und Böse, Toleranz und Menschlichkeit auch im nichtkonfessionellen Kindergarten vermittelt, aber der nächste nichtkonfessionelle ist nicht immer der nächstgelegene. Und schließlich: Eltern, Kommunen und Land sind es, die die Hauptkosten für Kitas tragen, die Kirche nur einen kleinen Teil. Profilierungsgelüste sollen die Lutheraner deshalb in anderen Bereichen ausüben. Nicht im Kindergarten.
Wie beurteilen Sie insbesondere im Hinblick auf den völligen Wegfall des kirchlichen Kita-Anteils diesen Kommentar und Ihre Antwort an Herrn Koch?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Frage.
Selbstverständlich steht es allen Bürgern frei, den Kindergarten für ihre Kinder nach ihren Vorstellungen auszuwählen. In einem Stadtstaat wie Hamburg sind die Entfernungen überschaubar. In zumutbarerer Entfernung vom Wohnort finden die Bürger verschiedene Angebote unterschiedlichster Träger – kein Kind muss in Hamburg gezwungenermaßen einen kirchlichen Kindergarten besuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß