Frage an Wolfgang Beuß von Eckard K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
vielen Dank für Ihre Antwortmail vom 14.02.06, zumindest Frage 1 betreffend. Was die Antworten zu den Fragen 2 und 3 angeht, bedanke ich mich nun gar nicht (hat Ihnen die Nordelbische Kirche da Formulierungshilfe geleistet ?)
Seltsam, Ihre Ansichten strahlen denselben Untertanengeist gegen über den Kirchen aus wie auch der Entwurf des Vertrages selbst. Sie sprechen immer von Diensten der Kirchen "für alle Hamburger". Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass lediglich 30% der Hamburger Bevölkerung Mitglieder der ev.-lutherischen Kirche und nur 10% Mitglieder der katholischen Kirche sind . Die Mehrheit in Hamburg ist demnach nichtchristlich !!!
Sehr geehrter Herr Koch,
ich danke Ihnen für Ihre erneute Anmerkung zum Kirchenstaatsvertrag.
Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass die Kirche „Dienste für alle Hamburger“ wahrnimmt: Die zahlreichen Kindertagesstätten und Schulen unter kirchlicher Trägerschaft werden Sie persönlich vielleicht nicht betreffen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn Sie – was ich natürlich für Sie nicht hoffen will – eines Tages einen Unfall haben und dann mit dem Krankenwagen in das katholische „Marienkrankenhaus“ oder das evangelische Krankenhaus „Alte Eichen“ gefahren werden. Beide Einrichtungen sind bei den Bürgern der Hansestadt Hamburg übrigens außerordentlich beliebt, wie Umfragen immer wieder zeigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß