Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
zu Ihrer Antwort vom 13.11.05:
Persönliche Gespräche haben den Nachteil, dass Andere nicht informiert werden.
Die Hamburger Sozialbehörde hatte sich in der WELT vom 11.5.05 zu einem KIRCHENPOLITISCHEN Thema geäußert.
Deswegen wird jetzt IHRE Reaktion erwartet!
Im TAGESSPIEGEL vom 4.8.03 hatte - das können auch Andere nachlesen! - der Kirchenvertreter festgestellt:
Die Kinderbetreuung gehört zu den Gegenleistungen der Kirchen für die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer.
DESWEGEN WÄRE EIN VERZICHT DER STADT HAMBURG AUF DEN KIRCHLICHEN KITA-ANTEIL VÖLLIG UNVERSTÄNDLICH!
Durch den Staatskirchenvertrag würden allein im Kita-Bereich jährliche Mehrkosten von rund 5 Millionen Euro entstehen. Deshalb sollte es vor der Abstimmung eine öffentliche Anhörung von Fachleuten geben. Werden Sie sich in der CDU-Fraktion dafür einsetzen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
ich werde über eine Anhörung entscheiden, wenn der zuständige Bürgerschaftsausschuss über den Kirchenstaatsvertrag berät.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß