Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
zur Doppelfinanzierung:
Kirchenvertreter bestätigten, dass der Staat den Kirchen durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer wesentlich höhere Einnahmen verschafft und dafür soziale Leistungen wie Kinderbetreuung erwarten darf.
Der Umfang der höheren Einnahmen wird von anderen Organisationen auch nicht annähernd erreicht!
Im TAGESSPIEGEL vom 4.8.03 erklärte Dr. Zeitler von der Steuerkommission der EKD:
Der Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer würde zu einer Austrittswelle und damit zu einem geringeren Aufkommen an Kirchensteuern führen. Dadurch hätten die Kirchen nicht mehr genug Geld für die Erfüllung ihrer gesellschaftsrelevanten Aufgaben wie dem Betrieb von Kindergärten. Die Steuervergünstigung, die der Fiskus Kirchenmitgliedern gewährt, fließe somit an die Gesellschaft zurück.
Wenn die Stadt Hamburg Kosten (kirchlicher Kita-Finanzierungsanteil), die bereits auf anderem Wege vom Staat finanziert wurden, übernimmt, ist das eine Verschwendung öffentlicher Mittel und nicht mit dem Haushaltsrecht (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) vereinbar.
Die Angaben des Chefs der EKD-Steuerkommission finden Sie, wenn Sie bei
GoogleWeb
TAGESSPIEGEL: STEUERN SPAREN MIT DER
KIRCHENSTEUER
eintragen und dann auf
archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.08.2003
klicken.
Werden Sie im übrigen andere Kommunen fragen, warum sie die volle Übernahme des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils ablehnen?
Werden Sie die Hamburger Sozialbehörde fragen, warum sie in der WELT vom 11.5.05 die bisherige Regelung verteidigte?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
ich danke Ihnen für Ihre erneute Frage.
Ich habe mich bezüglich Ihres Verdachtes, dass es sich bei der angekündigten Übernahme des kirchlichen Eigenanteils an der Kita-Finanzierung durch die Stadt Hamburg im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit der Kirchensteuer um eine „haushaltsrechtlich verbotenen Doppelfinanzierung“ handeln würde, mit Steuer- und Haushaltsexperten beraten.
Abschließend bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass von einer unzulässigen Doppelfinanzierung nicht die Rede sein kann.
Sie kritisieren zudem, dass die Kirchensteuer steuerlich absetzbar ist. Die Kirchensteuer wird als Spende behandelt, die generell steuerlich absetzbar sind, weil Spenden dazu dienen, den Staat zu entlasten. Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer ist geboten. Daher ist die Aussage in dem von Ihnen zitierten Tagesspiegel vom 4. August 2003 - dem Staat würden Einnahmen entgehen – nicht korrekt. Es liegt zudem allein im Zuständigkeitsbereich der Kirchen, was mit dem Steueraufkommen geschehen soll. Die Stadt Hamburg hätte hier gar keine Einflussmöglichkeiten.
Mein Fazit zu diesem Punkt: Ich schließe mich der Einschätzung von Hans Dietrich von Loeffelholz, 2003 Leiter der Abteilung Öffentliche Finanzen beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, an: „Würde die Abzugsmöglichkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe abgeschafft, kämen auf den Staat deutliche Mehrkosten zu.“
Genauso wie die Caritas und die Diakonie habe ich es als problematisch betrachtet, dass die Kirche durch Ihren Eigenanteil von 10% an den Kosten der Kitas gegenüber anderen Trägern benachteiligt ist. Deshalb begrüße ich die Entscheidung vom September diesen Jahres, nach der die Stadt bis 2008 diesen Eigenanteil der Kirchen übernehmen wird.
Bezüglich Ihrer abschließend gestellten Fragen wenden Sie sich bitte an die haushalt- und sozialpolitischen Sprecher meiner Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß