Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Beuß,
als Kirchenfachmann der CDU werden Sie sicherlich die folgende Frage beantworten.
Es ist unbestritten, dass von der steuerlichen Subventionierung der Kirchensteuer auch die
Kirchen profitieren. Trifft es zu, dass die jährlichen Einnahmeverluste des Staates in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro von der Politik mit den sozialen Leistungen der Kirchen gerechtfertigt werden?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der Bewertung dieses Sachverhalts.
Die Möglichkeit, die Ausgaben für die Kirchensteuer von der Einkommensteuer abzusetzen ist keine Subvention, sondern trägt der Tatsache Rechnung, dass die christlichen Kirchen – trotz berechtigter Kritik in einigen Punkten – ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft sind. Sie erfüllen neben ihrem sozialen Engagement viele Aufgaben und Funktionen, die durch den Staat nicht leistbar sind. Daher trifft es nicht zu, dass die theoretischen – wie Sie es nennen – „Einnahmeverluste“ des Staates durch die sozialen Leistungen der Kirchen gerechtfertigt werden. Eine solche eindimensionale Betrachtungsweise wird darüber hinaus dem Wert, den die Existenz der Kirchen für unsere Geschichte, Gegenwart und Zukunft haben, nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß