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Wolfgang Beuß
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Frage von Frankmartin W. •

Frage an Wolfgang Beuß von Frankmartin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beuß,

einen besonderen Stolz auf unsere Stadt konnte ich mit der Einführung des neuen Wahlrechts fühlen. Desto mehr bin ich jedoch von dem Bestreben unserer CDU enttäuscht, dieses Wahlrecht wieder auszuhebeln.

Im letzten September haben Sie sich zu den geplanten Änderungen des Wahlrechts durch die CDU geäußert. Sie behaupteten, dass die Änderungen nicht gravierend seien und dass sie dem neuen Grundsatz nach einer differenzierten Stimmenabgabe der Wähler nicht im Wege stünden. Haben Sie inzwischen vielleicht eine andere Meinung?

Im Entwurf der CDU heißt es:
3.3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Personen, die mehr Persönlichkeitsstimmen auf sich vereinigen als ein Drittel der
Wahlzahl, erhalten die ersten Plätze auf der Wahlkreisliste in der Reihenfolge der erhaltenen Persönlichkeitsstimmen."

Diese künstliche Einführung einer Hürde läuft dem Bestreben des Volkes selbst zu bestimmen, wer ins Parlament kommt, vollkommen zuwider. Mit dieser Änderung haftet man an dem Geist, bereits vor der Wahl parteiintern die Abgeordnetensitze zu vergeben.
Ist es nicht gravierend, dass die differenzierte Stimmenabgabe faktisch wirkungslos gemacht werden soll und eher einer Meinungsumfrage entspricht?

Mit freundlichen Grüßen
Frankmartin Wiethüchter

P.S. Steckbrief zu meiner Person:
Frankmartin Wiethüchter
Nienhagener Straße 84
22147 Hamburg-Rahlstedt-Oldenfelde

Jahrgang 1964
Beruf Software-Enwickler
Verheiratet, Vater von 3 Kindern

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiethüchter,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Es trifft zu, dass es sich bei der Relevanzschwelle, die wir einführen möchten, um eine wichtige Änderung des Wahlrechts handelt. Aus folgendem Grund halte ich persönlich sie dennoch für erforderlich:

Nach geltendem Recht ist die von den Parteien vorgegebene Listenreihenfolge ohne jede Relevanz und könnte durch eine einzige abgegebene Persönlichkeitsstimme geändert werden. Dass sich jemand parteiintern, also in einem Kreis von politikinteressierten Bürgern, durch meist jahrelanges Engagement einen guten Ruf erarbeitet hat, spielt dann nicht die geringste Rolle. Damit bin ich nicht einverstanden.

Allerdings sollen Veränderungen der Listenreihenfolge weiterhin auch faktisch möglich sein. Bei unserem derzeitigen Vorschlag im Rahmen der Diskussion zum neuen Wahlrecht wäre das der Fall. Insofern muss ich Ihnen widersprechen: Kumulieren und Panaschieren bleiben sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß