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Wolfgang Beuß
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Frage von Jens S. •

Frage an Wolfgang Beuß von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beuß,

mit großer Verwunderung habe ich erneute Informationen der Initiative "Mehr Demokratie e.V. HH" zur Kenntnis genommen, wonach innerhalb der CDU geplant wird, im Zuge von Abstimmungen über die Verwaltungsreform auch über gravierende Änderungen am neuen Hamburger Wahlrecht abstimmen zu lassen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Informationen entkräften könnten und mit einer eindeutigen Stellungnahme Ihrerseits deutlich machen würden, dass Sie die Entscheidung des Wählers und Bürgers für das neue Wahlrecht respektieren und in der laufenden Legislaturperiode einer Änderung nicht zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Saßmannshausen
Hamburg-Eimsbüttel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saßmannshausen,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum neuen Hamburger Wahlrecht.

Es stimmt, dass die CDU-Fraktion das neue Wahlrecht in einigen Punkten modifizieren möchte. Diese Modifikationen stehen jedoch meiner Meinung nach dem neuen Grundsatz im geänderten Wahlrecht – eine wesentlich differenziertere Stimmenabgabe der Wähler – nicht im Wege.

Erlauben Sie mir bitte, an dieser Stelle noch einmal die Eckdaten des neuen Wahlrechts zu skizzieren: 71 Abgeordnete werden über Wahlkreise und 50 Abgeordnete über die Landesliste gewählt. Es werden 17 Mehrmandatswahlkreise eingeführt, in denen je nach Einwohnerzahl drei bis fünf Abgeordnete gewählt werden müssen. Jeder Wähler erhält hierfür fünf Stimmen für den Wahlkreis und fünf Stimmen für die Landesliste. Diese Stimmen können nach inidividuellen Präferenezen mit Hilfe der Instrumente der Stimmenhäufung (Kummulierung) und Stimmenverteilung (Panaschierung) differenziert verteilt werden. An diesen Kern-Vorgaben werden wir nichts ändern! Von „gravierenden Änderungen“ sind wir daher meiner Meinung nach weit entfernt.

Eine Grundvoraussetzung für eine funktionionierende Demokratie und eine handlungsfähige Bürgerschaft ist die Wahl von fähigen Abgeordneten, die sich engagiert für die Belange der Hamburger Bürger einsetzen. Vor diesem Hintergrund plädieren wir als CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft für drei entscheidende Korrekturen am neuen Wahlrecht:

1. Der Wähler soll auch nach dem neuen Wahlrecht die Möglichkeit haben, sein Einverständnis mit der von einer Partei aufgestellten Liste einschließlich der Listenreihenfolge der Kandidaten zu bekunden. Wir möchten das neue Wahlrecht also insofern modifizieren, als dass die Parteistimme zu einer „echten Listenstimme“ wird. Damit korrigieren wir zugleich ein entscheidendes Manko des neuen Wahlrechts: Wahlkreissitze, die von einer Partei nicht besetzt werden können, weil nicht in ausreichender Zahl Kandidaten aufgestellt wurden, können auf andere Parteien umverteilt werden. Auch wenn eine Wähler seine Stimme für die Partei A abgegeben hat, kann es passieren, dass Partei B dadurch Sitze erhält. Das Votum des Wählers kann in das Gegenteil verkehrt werden. Ich bin der Meinung, dass der Wählerwille erst dann angemessen berückstichtigt wird, wenn die nicht zu besetzenden Wahlkreissitze von der Landesliste in der Listenreihenfolge gemäß Wahlergebnis besetzt werden.

2. Nach dem neuen Wahlrecht werden ausgeschiedene Abgeordnete sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste jeweils durch den Kandidaten ersetzt, der die meisten Persönlichkeitsstimmen auf sich vereinigt. Auch in diesem Punkt wollen wir das neue Wahlrecht modifizieren. Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, wie ein Parlament professionell arbeiten soll, in das auch zwischenzeitlich aus der Partei ausgetretene oder ausgeschlossene Kandidaten nachrücken können. Wir wollen das Wahlrecht so ändern, dass das Nachrücken im Wahlkreis und von der Landesliste entsprechen der Plazierung auf der jeweiligen Liste gemäß Wahlergebniss erfolgt. Bei Erschöpfung der Wahlkreisliste würde das Nachrücken auf der Landesliste entsprechen der Plazierung auf dieser Landesliste gemäß Wahlergebnis erfolgen. Die Begrenzung der Landesliste auf 60 Plätze würde dann entfallen und ein Nachrücken nur bei fortdauernder Mitgliedschaft in der Partei erfolgen. In diesem Punkt kehren wir somit zur früher geltenden Regelung zurück.

3. Nach dem neuen Wahlrecht richtet sich die Anordnung der Parteien auf dem Stimmzettel nach der Zahl der aufgestellten Kandidaten im Wahlkreis und nur bei gleicher Kandidatenzahl nach dem letzten Wahlergebnis. Für die Reihenfolge auf dem Stimmenzettel für die Landesliste ist die Summe aller von der Partei in den 17 Wahlkreisen aufgestellten Kandidaten ausschlaggebend und nur in Einzelfällen das letzte Wahlergebnis. Die Parteien können die Zahl der von ihnen aufgestellten Kandidaten damit nicht mehr selbst festlegen. Auch ich würde es dagegen befürworten, wenn die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel wie früher vom letzten Wahlergebnis abhängt.

Ich respektiere die Entscheidung des Wählers und der Bürger der Hansestadt Hamburg – ich hoffe, dass konnte ich Ihnen mit dieser Antwort deutlich machen.

Mit freundliche Grüßen,
Wolfgang Beuß