Frage an Wolfgang Beuß von Wolfgang B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geerhter Herr Beuß,
müßte die Legitimation von Studiengebühren (das BVerG hat ja eindeutig darauf hingewiesen, dass es nicht darüber entschieden hat) nicht vor einer Abstimmung in der Bürgerschaft auf ihr Verfassungsmässige Rechtmäßigkeit hin geprüft werden?
Mit freundlichen Grüßen
Wolgang Behne
Sehr geehrter Herr Behne,
das Bundesverfassungsgericht hat nicht über die Einführung von Studiengebühren entschieden – das kann es auch gar nicht.
Mit dem Urteil vom 26. Januar 2005 hat es aber den Gesetzgebern der einzelnen Bundesländer die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Gesetze zur
Einführung von Studiengebühren zu erlassen. Denn: das bisher geltende Verbot von Studiengebühren (in Gestalt des 6. HRGÄndG) wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Detaillierte Angaben in Bezug auf Ihre Frage machen zudem die Absätze 61, 62 und 66 der Urteilsverkündung
(http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103.html).
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß