Frage an Wolfgang Beuß von Eckard K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
am 06.03.06 habe ich in abgeordnetenwatch dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Herrn Dr. Jäger, vier Fragen zum o.a.Vertrag gestellt. Unter dem 21.03.06 hat er nun die Gründe dargelegt, warum er keine Stellung beziehen möchte und mich an Sie verwiesen.
Ob Sie so freundlich sind und nun an seiner Stelle meine Fragen beantworten wollen? Vielen Dank im voraus.
Mit freunlichen Grüßen
Eckard Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
ich danke Ihnen für Ihre erneute Frage zum Thema „Kirchenstaatsvertrag“.
Ihre Ausführungen zum Reichskonkordat sind überwiegend richtig, treffen aber in drei wichtigen Punkten nicht zu:
1. Die Bundesländer (also auch Hamburg) sind nicht Vertragspartner und werden durch den auf Reichs- bzw. Bundesebene geschlossenen Vertrag weder gebunden, noch können sie Rechte daraus ableiten.
2. Das Konkordat ist nur für jene Bereiche gültig, die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen. Soweit die Länder durch das Grundgesetz zur Gesetzgebung ermächtigt sind, ist das Reichskonkordat ohne rechtliche Wirkung. Explizit hat das Bundesverfassungsgericht dies zum Beispiel hinsichtlich des Schulwesens festgestellt, das der Landesgesetzgebung unterliegt; diesbezügliche Regelungen des Konkordats sind daher ungültig.
3. Zwei Verträge machen Sinn, denn die einzelnen Regelungsgegenstände der jeweiligen Verträge sind unterschiedlich. Da Ihnen die Verträge vorliegen, werden Sie dies leicht nachvollziehen können.
Die Fragen zwei und drei entfallen somit und auch Ihre vierte Frage ist im Grunde schon beantwortet: Entscheidend ist, wer auf staatlicher Seite nach den Artikeln 70 ff. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz innehat.
Ich hoffe, dass ich heute einige Ihrer Bedenken zerstreuen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß