Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
Sie wollen ohne Vorliegen eines Vertragsentwurfs Fragen zum Staatskirchenvertrag nicht beantworten.
Aufgrund von Pressemitteilungen ist zu befürchten,
dass es Vereinbarungen geben wird, die der Allgemeinheit, insbesondere Kindern, Eltern und Kita-Beschäftigten, dauerhaft schaden.
Nach Abschluss der Verhandlungen - also nach Vorliegen des ausgehandelten Vertragsentwurfs - sind - das wissen Sie auch! - Änderungen politisch nicht durchsetzbar.
Vor diesem Hintergrund kann und muss von Ihnen
erwartet werden, dass Sie sich jetzt - also hoffentlich noch rechtzeitig - bei der Staatskanzlei informieren.
Eine Frage können Sie - guten Willen vorausgesetzt!!! - schon jetzt beantworten, weil hier der verantwortungsbewußte Umgang mit öffentlichen Mitteln entscheidend sein muss.
In fast allen Staatskirchenverträgen wurden finanzielle Leistungen der Bundesländer praktisch für die Ewigkeit vereinbart: Unbefristete Laufzeit der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind.
Werden Sie einen Hamburger Staatskirchenvertrag mit diesem Inhalt akzeptieren?
Wenn Sie erneut Gründe für eine Nichtbeantwortung vortäuschen, könnte der Eindruck entstehen, dass für Sie die Wünsche der Kirchen wichtiger als die Interessen der
Allgemeinheit sind. Dies sollte vermieden werden.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
in die laufenden Verhandlungen der Vertragspartner werde ich nicht eingreifen.
Ich bitte Sie diese Antwort nun zu respektieren und von weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wolfgang Beuß