Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beuß,
laut Auskunft Ihrer Fraktionskollegin - Frau Ahrons - sind Sie innerhalb der CDU für Kirchenfragen zuständig und mit dem Staatskirchenvertrag inhaltlich vertraut. Manche Fragen lassen sich auch ohne Kenntnis des aktuellen Verhandlungsstands - bei Staatskirchenverträgen gibt es sehr viele Gemeinsamkeiten bzw. Wiederholungen -
beantworten. Deshalb bitte ich Sie erneut um Stellungnahme.
Die Tatsache, dass die Kirchen rund 10 % der
Kirchensteuer für "Soziale Dienste" verwenden, ändert nichts daran, dass beim Vergleich dieser Leistung mit den den direkten und indirekten Zuwendungen des Staates an die Kirchen der Staat bzw. die Allgemeinheit deutlich benachteiligt ist.
In bisherigen Staatskirchenverträgen wurden finanzielle Leistungen der Bundesländer für die Ewigkeit vereinbart: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Würde ein Hamburger Staatskirchenvertrag mit diesem Inhalt Ihre Zustimmung finden?
Vom Verein der freien Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V.
wurde allen Bürgerschaftsabgeordneten - also
auch Ihnen - eine ausführliche Stellungnahme übersandt. Sie hatten also schon Veranlassung,
über kritische Anmerkungen nachzudenken. In
welchen Bereichen sollten nach Ihrer Meinung
finanzielle Verpflichtungen der Stadt Hamburg in einem Staatskirchenvertrag vereinbart werden?
Aus welchen Gründen halten Sie das für erforderlich?
Die Hamburger Sozialbehörde lehnt die finanzielle
Gleichstellung der kirchlichen Kita-Träger mit anderen Trägern unter Hinweis auf die Privilegierung der Kirchen ab. Bleiben Sie bei der gegenteiligen Meinung?
Da der Staatskirchenvertrag nicht dem Willen der Hamburger Bevölkerungsmehrheit entspricht, ist es vorstellbar, dass Abgeordnete eine öffentliche Diskussion verhindern wollen. Ich hoffe, dass Sie ein anderes Demokratieverständnis haben.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage bezüglich der Verhandlungen zum Kirchenstaatsvertrag.
Da ich persönlich nicht an den Verhandlungen beteiligt bin und der Senat – als direkter Verhandlungspartner der Kirche – noch keinen Vertragsentwurf vorgelegt hat, kann ich Ihnen auch heute noch keine Antwort auf Ihre Frage geben. Das werde ich jedoch gerne tun, sobald mir der Entwurf zum Kirchenstaatsvertrag vorliegt und sich die CDU-Fraktion mit ihm befasst.
Selbstverständlich können Sie sich in der Zwischenzeit direkt an die Senatskanzlei wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß