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Wolfgang Beuß
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Frage von Jan Tobias B. •

Frage an Wolfgang Beuß von Jan Tobias B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Beuß,

da nunmehr das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob allgemeine Studiengebühren eingeführt werden, in die Hände des Landesgesetzgebers gelegt hat und der zuständige Senator angekündig hat, dass er Studiengebühren einführen will, möchte ich fragen, ob Sie dieses Ziel teilen.

Sollte dies der Fall sein, interessiert mich die Frage einer sozialen Abfederung. Im speziellen ist von Interesse, was Sie für die Gruppe der Studierenden mit Kindern tun wollen. Diese Gruppe ist bereits im Vergleich zur übrigen Studentenschaft erheblich belastet und leistet durch die Erziehung einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie sich bei den allgemeinen Studiengebüren eine ähnliche Ausnahmeregelung wie bei der derzeitigen für Langzeitstudierende vorstellen können.

Mit freundlichem Gruß

Jan T. Behnke

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Behnke,

die Position der CDU-Fraktion und eine Stellungnahme von mir zum Thema Studiengebühren können Sie am einfachsten der Pressemitteilung entnehmen, die wir gestern versandt haben.

Anbei der Text: Studiengebühren kommen: CDU-Fraktion begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Antrag wird gestellt

Wolfgang Beuß, wissenschaftspolitischer Sprecher der
CDU-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes: "Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bildungspolitische Kompetenz der Länder gestärkt und zugleich der zentralistischen Politik der Bundesbildungsministerin Edelgard Buhlman eine Absage erteilt."

Durch die Gerichtsentscheidung wird die Einführung von generellen Studiengebühren ermöglicht, wofür sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion schon am 22. November 2004 im Rahmen eines Fraktionsbeschlusses ausgesprochen hatte.

Beuß: "Die Hochschulen benötigen dringend zusätzliche Finanzmittel, insbesondere um die Qualität der Lehre zu steigern und die Studienbedingungen zu verbessern. Hamburgs intellektuelle Zentren sollen in
Zukunft weder Rankings noch internationale Vergleiche scheuen müssen."

Die CDU knüpft die Einführung von Gebühren allerdings an Bedingungen: Die Gebühren müssen ausschließlich direkt den Hochschulen zugute kommen und sie dürfen nicht zur Entlastung des Wissenschaftshaushaltes herangezogen werden.
Ein staatliches Darlehenssystem muss darüber hinaus garantieren, dass die Gebühren sich nicht zu einer Zugangsbarriere für finanziell schlechter gestellte Studierende entwickeln.

Damit Hochschulen und Studierende möglichst schnell von den erwarteten Einnahmen profitieren können, wird die CDU-Fraktion umgehend einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen, um die Voraussetzungen für die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium ab Sommersemester 2006 zu schaffen.

Zum Thema „Studierende mit Kind und Studiengebühren“: Ich bin mir der Problematik bewusst und habe daher bereits nächste Woche ein Gespräch mit dem Studentenwerk Hamburg terminiert, in dessen Rahmen wir das Thema ausführlich erörtern werden. Darüber hinaus wird derzeit an einer Detailregelung gearbeitet – konkrete Angaben kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht machen.

Ich wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Spaß im Studium – und Ihrer Familie alles Gute!

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Beuß