Frage an Wolfgang Beuß von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Beuß,
auf dem Parteitag der CDU Hamburg am 1. März 2010 haben Sie an die Beschlüsse der CDU erinnert. Einer der Beschlüsse des Landesfachausschusses Bildung vom 14. Juli 2009 lautete: "Vor der Umsetzung des Reformvorhabens ist die dauerhafte Finanzierung abschließend zu klären." Die selbe Forderung hat der Landesvorstand am 8. Juni 2009 beschlossen.
Da die CDU jetzt am 3. März 2010 zum zweiten Mal einem Gesetz zugestimmt hat, das keine Aussage zu den Kosten macht, meine Fragen:
1. Wie hoch sind die einmaligen und laufenden Kosten der Schulreformgesetze vom 20. Oktober 2009 und vom 3. März 2010, insbesonder die Kosten für die Umstellung von der vierjährigen Grundschule auf die sechsjährige Primarschule?
2. Ist die dauerhafte Finanzierung abschließend geklärt?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Sehr geehrter Herr Leo,
vielen Dank für Ihre Frage an mich, die ein wichtiges Thema betrifft.
Fragen der Finanzierung spielen gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation eine wichtige Rolle und werden daher selbstverständlich regelmäßig zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt.
Wenn es bisher keine Drucksache zu den Kosten der Schulreform gibt, so liegt das auch daran, dass - wie Sie wissen - noch bis vor wenigen Wochen Verhandlungen über die Schulreform liefen. Die Ergebnisse der Gespräche mit den anderen Fraktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Kosten der Reform. Die Schulbehörde ist jetzt dabei, eine Drucksache zu erstellen, die alle Kosten zusammenstellt. Schon jetzt kann ich darauf hinweisen, dass der größte Anteil durch die Verkleinerung der Klassen entsteht und damit in keinem Zusammenhang mit der Strukturänderung steht. Darüber hinaus möchte ich der Drucksache nicht vorgreifen. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß