Frage an Wolfgang Beuß von Heiner J. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Beuß,
ich habe von den Plänen der Unionsparteien über den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland gehört.
Frage: wollen Sie wirklich das Grundgesetz ändern?
Die Begründung mit der Terrorbekämpfung ist m. E. Augenwischerei. Als Bürger würde mich die Umsetzung dieser Pläne beunruhigen.
Sehr geehrter Herr Jäger,
ich danke für Ihre Frage, die die gesetzliche Festlegung der Aufgaben der Bundeswehr außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung betrifft. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit längerem, wie sie gelesen haben, intensiv mit diesem Thema auseinander.
Unserer Auffassung nach hat sich mit Blick auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr eine gewisse Nonchalance im Regierungshandeln breit gemacht, die dazu führte, dass die frühere Balance zwischen der eigentlichen verfassungsgemäßen Kernaufgabe der Landesverteidigung und der Fähigkeit der Bundeswehr zu Einsätzen in Krisen außerhalb Deutschlands verloren gegangen ist. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die rotgrüne Bundesregierung die Aufgabe der Landesverteidigung finanziellen Zwängen geopfert hat. Hinzu kommt eine vor allem grünideologische bundeswehrfeindliche Haltung.
Zwar kann man mit Blick auf den internationalen Terrorismus mit einer gewissen Berechtigung sagen, dass unsere Sicherheit letztlich auch am Hindukusch verteidigt wird und damit in von Deutschland entfernt liegenden Regionen. Dabei darf aber die verfassungsgemäße Kernaufgabe der Bundeswehr, nämlich die Landesverteidigung mit einer Wehrpflichtarmee, nicht vernachlässigt werden. Genau diese schleichende Abänderung des Auftrages der Bundeswehr ohne hinreichende rechtliche Legitimierung ist die Gefahr, die wir sehen und die sie der aktuellen Diskussion geführt hat.
Ich bin der Überzeugung, dass eine der zukünftigen Bedrohungslage angepasste Bundeswehr auch zuhause und nicht nur sonst wo einsatzfähig sein muss. Dazu bedarf es in Zeiten außerhalb von Kriegen oder Spannungsfall einer Ergänzung der verfassungsrechtlichen Grundlage.
Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang genauestens zu klären, wo der Auftrag der Bundeswehr beginnt und wo er endet, bzw. inwiefern sich die Bundeswehr zum Polizeieinsatz hin abgrenzt. Erst dann wäre eine aufgabenbezogene Zuständigkeit der Bundeswehr gemeinsam oder neben der Polizei gesetzlich regelbar – unter anderem auch im Rahmen eines Nationalen Sicherheitsgesetzes, in dem dann die Aufgaben, Koordinierung und Einzelzuständigkeiten so weit wie vorhersehbar der verschiedenen Sicherheitsorgane geklärt sein müssten.
Der Leitgedanke eines Einsatzes von Streitkräften im Äußeren wie im Inneren muss meiner Meinung nach immer sein, ob er die Sicherheit für unser Land und unsere Bürger erhöht oder nicht.
Und: bei einer Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr bei Einsätzen im Inneren muss auch im Auge behalten werden, dass die Bundeswehr nicht zu einer Hilfspolizei degenerieren darf und dadurch von ihren eigentlichen Aufgaben abgelenkt würde.
Zusammenfassend tendieren wir in der Union dennoch dahingehend, den neuen Aufgabenkatalog von Streitkräften rechtlich und gesetzlich neu zu fassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß