
(...) Nach meinen Informationen wurde das Recht auf Überprüfung der Europäischen Kommission deutlich abgeschwächt. Der Kompromissvorschlag, welcher im Verkehrausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde, sieht vor, dass die Europäische Kommission im vorgesehenen Verfahren innerhalb von zwei Monaten untersuchen muss, ob der Prozess, an dessem Ende die Betriebsbeschränkung herausgekommen ist, mit den Vorgaben der Verordnung vereinbar ist. (...)