Frage an Wolf Klinz von Bernd Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Hr. Dr. Klinz,
der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch beschlossen, dass die Kommission ein Vetorecht erhält, falls für einen Flughafen national lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erlassen werden.
Wie werden Sie in dieser Angelegenheit bei der anstehenden Abstimmung im EU Parlament stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zopf
Sehr geehrter Herr Zopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach meinen Informationen wurde das Recht auf Überprüfung der Europäischen Kommission deutlich abgeschwächt. Der Kompromissvorschlag, welcher im Verkehrausschuss (TRAN) des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde, sieht vor, dass die Europäische Kommission im vorgesehenen Verfahren innerhalb von zwei Monaten untersuchen muss, ob der Prozess, an dessem Ende die Betriebsbeschränkung herausgekommen ist, mit den Vorgaben der Verordnung vereinbar ist. Die Verordnung verfolgt dabei den sogenannten "ausgewogenen Ansatz".
Abgeprüft werden allerdings nur die einzelnen Schritte dieses ausgewogenen Ansatzes, also nur die Prozedur, nicht jedoch das Ergebnis. Der ausgewogene Ansatz schreibt eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Lärmminderungsmöglichkeiten (leisere Flugzeuge, vorausschauende Flächennutzungsplanung und -verwaltung, lärmärmere An- und Abflugrouten, Betriebsbeschränkungen) vor. Dabei ist die Konsultation der Flughafenanwohner zwingend vorgesehen, was auch deren Einbindung garantiert.
Der entsprechende Text lautet im Englischen wie folgt: "The relevant (national) competent authorities may take the European Commission´s opinion into account". Das Ergebnis der Überprüfung der Europäischen Kommission ist also nicht mehr verbindlich, somit gibt es in dem Sinne nach dem TRAN-Text auch kein echtes Vetorecht für die Europäische Kommission mehr.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen mehr Klarheit in diedr Sachlage gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Tilman Anger
Parlamentarischer Referent von Dr. Wolf Klinz