Frage an Wolf Klinz von Gisela K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Klinz!
Der Europäische Rechnungshof hat vor kurzem einen Sonderbericht zu europäischen Statistiken (Sonderbericht 12/2012) veröffentlicht.
http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/16332746.PDF
Darin wird unter anderem beklagt, dass der Verhaltenskodex für Europäische Statistiken bisher nur teilweise umgesetzt wurde. Der Kodex setze anspruchsvolle Standards, es fehlen jedoch nach Meinung des Rechnungshofes gute Instrument zur Durchsetzung und zur Überprüfung.
Wie es scheint, ist der Kodex nicht einmal rechtlich verbindlich, da er nie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Andererseits gibt es ein eigens von Parlament und Rat eingesetztes Gremium von hochrangigen Experten ("ESGAB"), das über die Einhaltung des Kodex wachen soll.
Wird das Parlament Schritte unternehmen, um den Kodex rechtlich verbindlich zu machen?
Wie sollen nach Ihrer Meinung Kontrolle und Nachprüfung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene gestärkt werden, wie dies vom Europäischen Rechnungshof empfohlen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Kind
Sehr geehrte Frau Kind,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Europäische Statistik und dem Verhaltenskodex. Ich freue mich, dass Sie dieses Thema mit Interesse verfolgen.
Auf europäischer Ebene wird weiter an der Verbesserung des Europäischen Statistischen Systems gearbeitet. Das Parlament befasst sich gerade mit einer Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken. In dieser wird den nationalen Regierungen konkret ein Teil der Verantwortung für die Anwendung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken übertragen. Dies ist eine klare Verschärfung der Überprüfung der Anwendung des Kodex, der bisher nur die nationalen statistischen Behörden direkt ansprach und dessen Einhaltung primär durch das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance (ESGAB) überwacht wurde. Parlament und Rat gehen der Forderung des Europäischen Rechnungshofs nach mehr Überprüfung und Kontrolle auf nationaler Ebene nach. Herr Thomas Wieser, Vorsitzender von ESGAB, war heute, 15. November 2012, im Wirtschafts- und Währungsausschuss und forderte die Einsetzung eines Aufsichtsorgans auf nationaler Ebene, das auch mit Experten von Eurostat und möglicherweise unabhängigen Statistikexperten aus anderen Mitgliedstaaten besetzt sein soll, zur Überprüfung der Einhaltung des Unabhängigkeitsprinzips. Dies beinhaltet sowohl die Prüfung der Benennung von hochrangigen Posten in den nationalen Statistikbehörden als auch die Vernetzung mit der Regierung und den relevanten Ministerien. Das Parlament wird sich für diesen Vorschlag zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit von europäischen Statistiken einsetzen.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die Schritte noch nicht weit gehend genug sind. Die Mühlen auf europäischer Ebene mahlen nur langsam, aber wir bewegen uns in die richtige Richtung. Leider ist das Parlament nicht initiativberechtigt, weswegen wir auf weitere Vorschläge der Kommission warten in diesem Bereich warten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Klinz