Frage an Wolf Klinz von Christine K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Klinz,
ich habe eine Frage zur geplanten „Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen“.
In Frankfurt wird derzeit die Belastung der Bürger durch Fluglärm und Emissionen durch den Flugverkehr stark diskutiert.
Laut einer Studie der Stadt Frankfurt (hier abzurufen: http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2012/01/flugverkehr-und-luftqualitc3a4t-im-rhein-main-gebiet.pdf ) wird sich die Feinstaubemission durch den Flugverkehr im Rhein-Maingebiet bis 2020 fast verdoppeln. Allerdings werden schon heute die Grenzwerte nicht eingehalten; an 42 Überschreitungstagen wurde 2011 der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten.
Die Stickstoffdioxid-Emissionen durch den Flugverkehr wird sich lt. Studie durch den Flughafenausbau bis zum Jahr 2020 auf 6.080 t pro Jahr erhöhen. Das entspricht einem Plus von 110 % bzw. 3.180 t. Dieser Schadstoff ist ebenfalls schon heute in höherer Konzentration in unserer Atemluft, als dies die Grenzwerte zulassen: Die über das Jahr gemittelten Emissionsgrenzwerte (40 µg pro m3 Luft) sind bei Stickstoffdioxiden an einigen Meßstationen in Frankfurt deutlich überschritten. 2010 lag der Jahresmittelwert bei 56.2 µg/m3.
Der Presse entnehme ich, dass das EU Parlament in Brüssel mit dieser Verordnung nationale Regelungen künftig aushebeln könnte, wenn sie „unerwünschte Auswirkungen“ auf die Auslastung von Flughäfen oder den Wettbewerb haben.
Bitte teilen Sie mir Ihre Sicht der Auswirkungen der „Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen“ auf die Anwohner großer Flughäfen in Deutschland, bspw. Frankfurt, mit.
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
danke für Ihr Interesse an der Arbeit des Europäischen Parlaments und den anstehenden Diskussionen zur Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen.
Wie Sie sicher wissen, laufen die Diskussionen zum Verordnungsvorschlag, den die Kommission im Dezember zum Thema Fluglärm veröffentlicht hat, gerade erst an. Daher kann ich Ihnen heute noch keine abschließende Beurteilung darüber geben. Diese Woche hat der Verkehrskommissar Siim Kallas den Vorschlag im Verkehrsausschuss vorgestellt. Danach hatte ich nicht den Eindruck, dass die Kommission versucht, bestehende Lärmvorschriften und Betriebsbeschränkungen aufzuweichen, um die Interessen der Luftfahrtindustrie zu unterstützen.
Nach eigener Aussage will die Kommission sich nicht in die Entscheidung über konkrete lärmmindernde Maßnahmen und Betriebsbeschränkungen einmischen. Dies entscheiden weiterhin die Verantwortlichen vor Ort. Lediglich das Verfahren, nach dem lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erlassen werden können, soll EU-weit vereinheitlicht werden. Dabei soll der "ausgewogene Ansatz", den die ICAO (eine Unterorganisation der UNO für die Zivilluftfahrt) 2001 zur Bekämpfung des Fluglärms beschlossen hat, in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden. Der ´ausgewogene Ansatz´ umfasst vier Hauptelemente und erfordert eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Lärmminderungsmöglichkeiten, einschließlich der Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung und verwaltung, lärmmindernde Betriebsverfahren sowie Betriebsbeschränkungen. Die Konsultation der Flughafenanwohner ist zwingend vorgesehen. Auf diese Weise wird nicht nur mehr Transparenz während des Verfahrens geschaffen, sondern auch mehr Rechtssicherheit für europäische Flughäfen. Das Risiko von internationalen Rechtsstreitigkeiten mit Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen betroffen sind, wird reduziert. Auch hat man in der Vergangenheit erlebt, dass lärmmindernde Maßnahmen nicht mit Sicherheitsvorschriften für den Flugverkehr vereinbar waren. Auch hier hilft das Verfahren des "ausgewogenen Ansatzes".
In der Tat behält sich die Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag eine "review" Klausel vor, mit der sie das angewendete Verfahren auf die Einhaltung des "ausgewogenen Ansatzes" überprüfen kann und im schlimmsten Fall die Betriebsbeschränkung noch vor deren Anwendung "aussetzen" kann. Es ist also keine Rede davon, dass bestehende Betriebsbeschränkungen von Brüssel aus "aufgehoben" werden können. Es ist nicht vorgesehen, dass die Kommission diesen Passus in der Praxis nutzen kann, um im Interesse der Luftfahrtindustrie und auf Kosten der Anwohner ausgehandelte Betriebsbeschränkungen zu sabotieren. Auch haben mich schon Vertreter mehrerer Fluggesellschaften angesprochen, die sich gegen die strengere Definition von Lärmhöchstwerten für Flugzeuge wehren. Nach den Vorschlägen der Kommission müssten einige ältere Flugzeugtypen ausgemustert werden. Das spricht nicht dafür, dass der Gesetzesvorschlag nur die wirtschaftlichen Interessen im Blick hat.
Ich werde auf jeden Fall genau verfolgen, wie sich die Diskussionen die nächsten Wochen und Monate weiter entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Klinz