Frage von Dietmar J. • 08.03.2023
Wie stehen Sie denn zu der zukünftigen ungerechten Behandlung der Baden-Württemberger ( im Vergleich zum Rest der Republik ) im Zuge der Grundteuerneuordnung.
Beispiel: Sie haben im Ulmer Vorort Böfingen in einer schönen Wohngegend ein mittelgroßes Grundstück von 1000 Quadratmetern mit einem Haus von 200 Quadratmetern Wohnfläche geerbt. Jetzt wollen Sie wissen, wie hoch die künftige Grundsteuer ausfallen wird.
Laut des Programms „Boris-BW“ liegt der Bodenrichtwert etwa im Ernst-Bauer-Weg bei 700 Euro pro Quadratmeter. Die künftige Jahresgrundsteuer beträgt summa summarum 2739,10 Euro.
Nur drei Kilometer entfernt liegt über die Donau und hinter der baden-württembergischen Landesgrenze die Stadt Neu-Ulm. Das gleiche Grundstück mit dem gleichen Haus kostet hier, weil noch in Bayern, 412,50 Euro Grundsteuer pro Jahr.
Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen