HALLO Herr Kretschmann, da SIE sich für eine Photovoltaik-PFLICHT für ALLE Gebäude in BW stark machen, frage ich an, ob es nicht geeigneter wäre, die Rechte des DENKMALSCHUTZES einzuschränken.
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
wie sollen Eigentümer von GEGEN IHREN WILLEN unter DENKMALSCHUTZ gestellter Immobilien feststellen, ob dieses Gebäude für PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN geeignet ist???
Was würde wohl ein Gutachten in einem z.B. 300 Jahre alten Fachwerkhaus ( zur Feststellung der Tragfähigkeit des Daches ) kosten?
Viele privaten Eigentümer von heimlich ( ohne Info an Eigentümer) und GEGEN DEREN WILLEN "unter Schutz" gestellter Immobilien leiden insbesondere darunter, dass diese kaum verkäuflich ( niemand will sich nervenaufreibende und bürokratische Auseinandersetzungen mit DEUTSCHEN BEHÖRDEN ( untere und obere Denkmalschutzbehörde ) aufladen, insbesondere weil es für diesen SCHWERWIEGENDEN EINGRIFF IN DAS EIGENTUM keine relevante Entschädigung gibt ( einen Nachlass bei der GRUNDSTEUER von NUR 10% IST lächerlich und zynisch ).
Auch Vermietungen solcher Immobilien sind kaum realisierbar weil wegen der VERMIETERHAFTUNG im Falle eines EINSTURZES eines ALTEN Gebäudes HAFT droht.