Der Markthochlauf von grünstrombasierten E-Fuels ist für die Defossilierung der Bestandsflotte und für die Energiewende entscheidend. Was halten Sie von einem Antrag nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL ?
Hätten Sie die Möglichkeit Ihre in dieser Frage verantwortlichen Parteifreunde im Bund unabhängig von der anstehenden Novellierung der europäischen Energiesteuerrichtlinie eine Sondergenehmigung nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL für 6 Jahre für strombasierte E-Fuels zu beantragen? vgl. https://www.vda.de/de/themen/e-fuels/besteuerung-von-e-fuels . Dadurch würden E-Fuels angemessen attraktiv und es entstünde ein Markt in Bezug auf die Unterquoten nach THG/RED II betr. erneuerbarer Kraftstoffe IN DER REALITÄT und nicht durch eine virtuelle 3fach-Anrechnung als CO2-neutraler Ladestrom, der in der Realität auch noch zu einem guten Teil aus Kohlestrom besteht. Übrigens: Die Verstromung der Wärme iim Bestand scheitert: 1 Zu wenige Fachkräfte, um Wärmepumpe, Fußbodenheizung, neue Böden und das letzte, teure Drittel der Dämmung fertig zu stellen (sagt auch das Ökoinstitut). Zum 2. verteuert sich die Wärme um das Doppelte, da die Zusatzinvestitionen aufgrund des Strompriese nicht amortisieren.