Frage an Winfried Kretschmann von Peter A. H. M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
mit Entsetzen habe die Pressemeldungen gelesen, dass der Landtag und im speziellen Sie Ausgangsbeschränkung für Heimbewohner (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/coronavirus-liveblog-bw-100.html#ausgangsbeschraenkungen) beschlossen haben.
Mir ist klar, dass Sie dies zum Schutz der Heimbewohner wollen. Allerdings entmündigen Sie die Heimbewohner damit in einer Weise, die weder durch das Infektionsschutzgesetz und schon gar nicht vom Grundgesetz gedeckt sind.
Heimbewohner, sofern sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, sind durchaus in der Lage die geltenden Bestimmungen wir Kontaktsperren u.ä. zu befolgen und die Gefahren selbst abzuschätzen.
Auch das von Ihnen sogenannte "Umgehen des Besuchsverbot" (https://www.badische-zeitung.de/kretschmann-besuchsverbot-in-pflegeheimen-wird-umgangen) is kein Grund für eine solche Maßnahme.
Erstens heißt Ihre Logik ja: weil Angehörige etwas machen, was nicht erlaub ist, schränke ich die Heimbewohner ein. Was weder logisch noch rechtlich haltbar ist. Zweitens gibt weder die Rechtsverordnung vom 28.3.2020 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) noch die Präzisierung in den Fragen und Antworten her, dass es nicht erlaubt ist
Ich bitte eindringlich darum diese Ausgangsbeschränkung zurückzunehmen bzw. mir zu erklären wie diese rechtlich haltbar durchgesetzt werden soll
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meier