Frage an Winfried Kretschmann von Hermann S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die Landesregierung hat für seine Beschäftigten und Landesbeamten ein Jobticket (Jobticket BW) eingerichtet. Ich unterstütze als Pendler diese Maßnahme sehr. Jedoch profitieren von dieser Maßnahme nicht alle für das Land tätigen Personen. Ich bin Arbeitnehmer einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Kultusministeriums. Laut unserem Errichtungsgesetz sind wir Arbeitnehmer unserer Einrichtung und nicht des Landes Baden-Württemberg. Dies gilt jedoch nicht für die Beamten in unserer Einrichtung, diese bleiben Landesbeamte und haben somit problemlos den Zuschuss zum Jobticket BW über das Landesamt für Besoldung und Versorgung erhalten.
Wir Arbeitnehmer müssten laut Errichtungsgesetz wie Landesbeschäftigte behandelt werden, jedoch verweigert uns das Landesamt für Besoldung und Versorgung den Zuschuss. Das Landesamt ist der Ansicht, dass unsere Einrichtung einen eigenen Vertrag mit den Verkehrsverbünden schließen solle. Sie können sich vorstellen, dass dies für uns Betroffene keine wirkliche Lösung ist. Selbst wenn unsere Einrichtung (die übrigens fast zu 100 % durch einen Staatszuschuss finanziert wird) mit den Verkehrsverbünden einen Vertrag schließen sollte, wird dies noch erheblich Zeit in Anspruch nehmen.
Könnte man im Sinne der Betroffenen nicht eine unbürokratisch Lösung finden. Wir sind schließlich auch für das Land tätig und wollen nicht als Arbeitnehmer 2. Klasse behandelt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie in dieser Angelegenheit etwas bewegen könnten.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Hermann Schrag-Tasci