Frage an Winfried Kretschmann von Juergen E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident.
Ich habe am 26.3.15 unten stehende Fragen an Herrn Gall gesendet. Aufgrund des bisherigen Antwortverhaltens von Herrn Gall ist keine Antwort zu erwarten. Ich richte die Fragen nun an Sie:
Am 22.3.15 berichtet die WELT ueber mangelnde Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ( www.welt.de - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138669557/Warum-Deutschland-so-wenige-Asylbewerber-abschiebt.html )
Frage:
Wieviele dieser abgelehnten Asylbewerber halten sich in Baden-Württemberg auf?
Wann gedenkt die Regierung diese Abschiebungen durchzuführen?
Was kostet mich das als Steuerzahler pro Jahr?
a) die verzögerten Abschiebungen
b) die Flüchtlinge die sich hier fälschlicherweise als solche ausgeben
Sehr geehrter Herr Engert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
zunächst ist einmal fest zu halten, dass die Ablehnung eines Asylantrags bzw. die Nicht-Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes, nicht zwingend zu einer Abschiebung führt. Stehen etwa rechtliche oder tatsächliche Hindernisse einer Abschiebung entgegen, wird diese erstmal nicht ausgeführt. Hierzu zählen beispielsweise die Fälle, in denen der Herkunftsstaat den abgelehnten Asylbewerber nicht wieder zurücknimmt. Die grüne Landesregierung hat die Bundesregierung daher aufgefordert entsprechende Rückübernahmeabkommen mit diesen Ländern zu schließen. Mit Stand Mitte Januar lag die Zahl der Geduldeten bei 25.000 Personen. Hierzu zählen auch Personen, bei denen gegenwärtig solche Abschiebehindernisse bestehen.
In Deutschland finden die Rückführungen der Asylsuchenden innerhalb rechtsstaatlicher Regeln statt. Baden-Württemberg legt dabei einen Schwerpunkt auf die freiwillige Rückkehr, da dies der einfachste und kostengünstigste Weg ist. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 7040 Asylsuchende zurückgeführt, davon sind 4609 freiwillig in ihre Heimatländer zurückgegangen. Aber dort, wo die freiwillige Rückkehr nicht möglich ist, führen wir die Menschen auch konsequent zurück. Die Zahl der Abschiebungen in Baden-Württemberg wurde im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Baden-Württemberg hat damit nach Nordrhein-Westphalen und Bayern die meisten Menschen zurückgeführt. Durch das bundesweit beispielhafte Registrierzentrum in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Heidelberg ist es Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) gelungen, die Dauer der Verfahren für Asylsuchende zu verkürzen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.
Die Maßnahmen menschenwürdiger Unterbringungen, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in Baden-Württemberg regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Dieses Gesetz dient der Erfüllung rechtlicher und humanitärer Verpflichtungen des Landes gegenüber Personen, die im Bundesgebiet Schutz suchen. Die Finanzierung und Zuständigkeit dieser Maßnahmen sind ganz unterschiedlich verteilt. Während die Zuständigkeit für die Erstunterbringung der Flüchtlinge beim Land liegt, ist die vorläufige Unterbringung nach derzeitigem Recht Aufgabe der Stadt- und Landkreise und die Anschlussunterbringung Aufgabe der Kommunen. Die Finanzierung der vorläufigen Unterbringung in den Kommunen wird mit einer Pauschalzahlung pro Flüchtling durch eine nachlaufende Spitzabrechnung geregelt. Auch wird die Integration mit Landesprogrammen gezielt gefördert. Ein Beispiel: „Wohnraum für Flüchtlinge“ – mit diesem Programm wird die Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden von 2015 bis 2018 mit jeweils 30 Millionen Euro gefördert. Allerdings werden den kommunalen Haushalten trotz der hohen Fördermaßnahmen Kosten entstehen. Diese können Sie dem öffentlich zugänglichen und einsehbaren Haushalt von Weinheim entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Kretschmann