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Winfried Kretschmann
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Frage von Nikolaus D. •

Frage an Winfried Kretschmann von Nikolaus D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kretschmann!

Danke für Ihre Ausführungen zur 2-Meter-Regelung. Wir sind völlig einer Meinung, dass es nicht tolerierbar ist, wenn Radfahrer im Wald durch unverantwortliche Fahrweise andere Waldbesucher verletzen oder töten. Ich denke dass es vor diesem Hintergrund zur Versachlichung der Diskussion beitragen kann, wenn Fakten auch quantifiziert werden.

In der Antwort vom 13.10.2014 an Herrn Kösling beziehen Sie sich auf eine Recherche der Stuttgarter Nachrichten vom 15.07.2010.

Zu dieser Recherche habe ich folgende Fragen:

Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Recherche?

Wie viele Unfälle zwischen Radlern und Fußgängern wurden in dieser Zeit erfasst? Wie viel davon führten zu Todesopfern? Wieviele der Opfer bei den Fußgänger?

Differenziert die Recherche zwischen Unfällen auf Waldwegen und auf anderen Wegen? Wenn ja: Wie verteilen sich Unfälle und Opfer auf diese Wege?

Differenziert die Recherche bei den Waldwegeunfällen zwischen Wegen die breiter als 2m sind und die schmaler sind? Wenn ja: Wie verteilen sich Unfälle und Opfer auf diese Wege?

Lässt sich aus der Recherche ein statistisch signifikanter Trend der Unfallzahlen erkennen der mit der Einführung der 2-Meter-Regelung erklärt werden kann?

Des Weiteren betonen Sie in Ihrer Antwort an Herrn Borck, dass die 2-Meter-Regelung Rechtssicherheit im Falle eines Unfalles bietet. Dazu meine Fragen:

Rechtssicherheit im zivil- oder strafrechtlichen Sinne?

Welche Rechtsunsicherheit bestand vorher? Ist diese Rechtsunsicherheit spezifsch für Unfälle zwischen Radlern und Fußgängern auf Waldwegen? Besteht diese Rechtunsicherheit bei anderen Verkehrsunfällen, z.B. zwischen Fußgängern und Radfahrerh auf innerstädtischen kombinierten Rad-und Fußwegen nicht? Was ist der Grund?

In welcher Form wurde die Rechtsunsicherheit aufgelöst? Muss mit der 2-Meter-Regelung die individuelle Schuld der Betroffenen nicht mehr nachgewiesen werden?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dey,

wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, nachdem wir uns detailliert informiert, mit allen beteiligten Gruppierungen und über alle Fraktionen hinweg ausgetauscht und die Argumente erörtert haben, in der Frage der 2-m-Regelung zu einer finalen Entscheidung gefunden haben. Das Nachhaken zu Details, einzelnen Äußerungen oder Messmethoden werden an den gefundenen Regelungen nichts ändern. Wir verstehen, dass Sie aus Ihrer Sicht die Meinung der Abgeordneten nicht teilen. Wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass wir eine weitere Diskussion mit sich wiederholenden Argumenten nicht führen wollen.

Zu Ihrer Information sende ich Ihnen abschließend eine aktuelle Information zur Förderung des Mountainbikings durch die grün-rote Landesregierung:

Wir setzen uns dafür ein, dass auf Basis der möglichen Ausnahmeregelung mehr Wege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker eingerichtet und zugänglich gemacht werden. Daher wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verstärkt für die Konzipierung und Ausweisung neuer Singletrails auf kommunaler Ebene werben. Das MLR fordert die zuständigen Unteren Forstbehörden auf, die Konzeption von Wegen, die für das Mountainbiking geöffnet werden könnten, auf kommunaler Ebene konstruktiv zu begleiten. So soll dezentral vor Ort die Ausweisung von Mountainbike-Wegen bedarfsgerecht vorangebracht werden – gemeinsam mit den Waldbesitzenden und den weiteren Nutzergruppen.

Es bestehen über diverse Förderinstrumente des Landes Baden-Württemberg Möglichkeiten der Bezuschussung für Streckeninvestitionen. Zu nennen sind hier bspw. Förderungen für Vorab-Untersuchungen und Beschilderungen. Verschiedene Förderinstrumente, unterschieden nach Waldarten und Naturschutzstatus, finden sich in den Landesprogrammen zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL). Die über diese Instrumente erreichbaren Zuschüsse belaufen sich im Durchschnitt auf die genannten ca. 50%.

Ich bitte Sie bei dieser Gelegenheit, zu bedenken, dass es neben den sicherlich nachvollziehbaren Interessen der Mountainbiker auch andere Interessen gibt: zum Beispiel die der Wanderer und deren sie vertretenden Vereine, die im Übrigen auch ehrenamtlich für die Pflege der Wege in Baden-Württemberg sorgen. Anfragen, wie wir sie von Ihnen erhalten, erhalten wir auch von diesen Menschen - in Bezug auf die Mountainbiker. Das Problem, das die Wanderer ansprechen, ist, dass Mountainbiker in der Regel nicht gemächlich durch den Wald tuckern wie einst der gute alte Fahrradfahrer, sondern - verständlicherweise - sehr schnell unterwegs sind. Die Wandervereine ärgern sich zudem über zerstörte Wanderwege. Aufgabe der Politik ist es, die Interessen zusammenzubringen und ein Stück weit auszugleichen. Ich denke, das ist auch in Ihrem Sinne.

Mit Freundlichen Grüßen
Ihr Team Kretschmann

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