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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Carsten S. •

Frage an Winfried Kretschmann von Carsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kretschmann.

Sie haben in der Diskussion um den 2-Meter Paragraphen auf die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten verwiesen. Wie können Sie mir erklären, dass in fast 20 Jahren nirgendwo von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde? Warum gibt es in keinem Ort in ganz Baden-Württemberg legal befahrbare Singletrails? Warum muss ich mit meinen Kindern ins benachbarte Ausland fahren, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, diesen schönen, umweltfreundlichen und faszinierenden Sport legal ausüben zu können? Kann es sein, dass es diese Ausnahme nur auf dem Papier gibt und die Praxis viel zu bürokratisch und aufwendig ist, um für den Bürger nachvollziehbar und praktikabel zu sein?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen... und viele Andere im übrigen auch!

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schymik

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schymik,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.

Wir wollen, dass die Vielfalt unserer Wälder möglichst allen Interessengruppen und Bedürfnissen zugutekommt. Wir wissen, dass es verschiedene Perspektiven auf das Thema der Zwei-Meter-Regel und dementsprechend unterschiedliche Bewertungen der gegenwärtigen Regelung zum Radfahren im Wald gibt. Die Fraktion der Grünen und die Landesregierung haben sich deshalb über einen langen Zeitraum eingehend mit Fragen rund um die 2-m-Regelung auseinandergesetzt. Alle vorgestellten Perspektiven haben ihre Berechtigung und sind in unseren Entscheidungsprozess eingeflossen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags hat sich mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen, den Mountainbike- u.a. Verbänden am 16.07.2014 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Abschließend hat sich der Ausschuss auf Basis der Diskussion und tiefgehenden Prüfung für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel ausgesprochen.

Wir treten für eine flexible Nutzungsstrategie des Waldes auf kommunaler Ebene ein. Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Gestaltungsfreiheit vor Ort. Wir setzen auf individuelle Lösungen unter Beteiligung aller Interessengruppen. Den Kommunen und örtlichen Verbänden ist die Situation in ihrer unmittelbaren Umgebung bestens vertraut und sie können im Dialog die jeweils geeignete Lösung entwickeln und umsetzen. Darunter fallen auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter 2 m Breite für die Nutzung als Single-Trails.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die unteren Forstbehörden bereits 2014 aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Damit der Wald für alle Menschen so uneingeschränkt wie möglich erlebbar bleibt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Leitfaden für die Einrichtung spezieller Mountainbike-Trails entwickelt. Das Mountainbike-Handbuch bietet eine umfassende Grundlage für alle Interessierten. Mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten und das vorhandene Wegenetz kann auf dieser Basis die Einrichtung geeigneter Wege geprüft und für den Radverkehr überall dort freigegeben werden, wo dies konkret möglich ist. Zur Klärung räumlich übergreifender Fragen tagt im MLR zudem regelmäßig ein Koordinierungskreis. Des Weiteren erhalten die Naturparke über die Naturparkförderung Möglichkeiten, eigene Pilotprojekte durchzuführen.

Link zum Mountainbike-Handbuch: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Winfried Kretschmann

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