Frage an Winfried Kretschmann von Bruno H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kretschmann
können Sie mir bitte den Zusammenhang eines einzelnen tödlichen Zusammenstosses auf einem Teerweg im Jahr 2009 (Ein Mann war hier auf dem Weg zur Arbeit mit einer Joggerin kollidiert) mit dem Gesetz der 2 Meterreglung erklären.
Danke
MfG
B. Horn
Sehr geehrter Herr Horn,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, nachdem wir uns detailliert informiert, mit allen beteiligten Gruppierungen und über alle Fraktionen hinweg ausgetauscht und die Argumente erörtert haben, in der Frage der 2-m-Regelung zu einer finalen Entscheidung gefunden haben. Das Nachhaken zu Details, einzelnen Äußerungen oder Messmethoden werden an den gefundenen Regelungen nichts ändern.
Zu Ihrer Information sende ich Ihnen abschließend ein aktuelle Information zur Förderung des Mountainbikings durch die grün-rote Landesregierung:
Wir wollen, dass die Vielfalt unserer Wälder möglichst allen Interessengruppen und Bedürfnissen zugutekommt. Wir wissen, dass es verschiedene Perspektiven auf das Thema der Zwei-Meter-Regel und dementsprechend unterschiedliche Bewertungen der gegenwärtigen Regelung zum Radfahren im Wald gibt. Die Fraktion der Grünen und die Landesregierung haben sich deshalb über einen langen Zeitraum eingehend mit Fragen rund um die 2-m-Regelung auseinandergesetzt. Alle vorgestellten Perspektiven haben ihre Berechtigung und sind in unseren Entscheidungsprozess eingeflossen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags hat sich mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen, den Mountainbike- u.a. Verbänden am 16.07.2014 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Abschließend hat sich der Ausschuss auf Basis der Diskussion und tiefgehenden Prüfung für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel ausgesprochen.
Wir treten für eine flexible Nutzungsstrategie des Waldes auf kommunaler Ebene ein. Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Gestaltungsfreiheit vor Ort. Wir setzen auf individuelle Lösungen unter Beteiligung aller Interessengruppen. Den Kommunen und örtlichen Verbänden ist die Situation in ihrer unmittelbaren Umgebung bestens vertraut und sie können im Dialog die jeweils geeignete Lösung entwickeln und umsetzen. Darunter fallen auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter 2 m Breite für die Nutzung als Single-Trails.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die unteren Forstbehörden bereits 2014 aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Damit der Wald für alle Menschen so uneingeschränkt wie möglich erlebbar bleibt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Leitfaden für die Einrichtung spezieller Mountainbike-Trails entwickelt. Das Mountainbike-Handbuch bietet eine umfassende Grundlage für alle Interessierten. Mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten und das vorhandene Wegenetz kann auf dieser Basis die Einrichtung geeigneter Wege geprüft und für den Radverkehr überall dort freigegeben werden, wo dies konkret möglich ist. Zur Klärung räumlich übergreifender Fragen tagt im MLR zudem regelmäßig ein Koordinierungskreis. Des Weiteren erhalten die Naturparke über die Naturparkförderung Möglichkeiten, eigene Pilotprojekte durchzuführen.
Link zum Mountainbike-Handbuch: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Kretschmann