Frage an Winfried Kretschmann von Martin P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 13.10.2014.
Sie zitieren hier wage Recherchen einer Zeitung als Beleg für das Auftreten von Unfällen. Sie schreiben: "immer wieder zu teils schweren Unfällen".
Die Einschränkung des Betretungsrechts muss verhältnismäßig und begründet sein. Eine wie oben beschriebene Basis kann wohl kaum Grundlage für eine solch weitreichende Entscheidung sein - oder wollen Sie behaupten, dass immer korrekt ist was in Zeitungen geschrieben wird?
Darüber hinaus mißinterpretieren Sie die Aussage auch noch. Es erfolgte in genannter Quelle keine Differenzierung nach Wegebreite. Wenn Sie sich mit der Materie beschäftigen werden Sie feststellen, dass eine geringere Wegebreite die maximal gefahrene Geschwindigkeit eines Mountainbikers verringert, das Risiko eines Unfalls auf Forstwege, insbesondere mit schweren Verletzungen deutlich höher ist.
Darüber hinaus stellen Sie dar, dass die 2-Meter-Regel eine eindeutige Rechtsgrundlage bietet. Inwiefern ist das gegeben? Haben Sie schon einmal versucht die Wegebreite zu messen wenn Sie im Wald unterwegs sind? Was definiert denn den Wegerand. Soll ein Fahrradfahrer mit dem Zollstock unterwegs sein und ständig nachmessen? Insofern ergibt sich im Alltag eine Rechtsunsicherheit.
Darüber hinaus gibt es keinen Beleg dafür, dass diese Einschränkung zu einer Verringerung des Verletzungs- /Unfallrisikos führt.
Die Verhältnismäßigkeit dieser Einschränkung, die faktisch einem Verbot des Sport "Mountainbiken" gleichzustellen ist, kann ich nicht erkennen. Würden Sie mit selben Maß an anderer Stelle aggieren müssten Sie das Autofahren auf Straßen mit weniger als 2 Spuren je Fahrtrichtung verbieten, da die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auf schmaleren Straßen zu groß ist.
Bitte versuchen Sie doch darzustellen, wie die 2-Meter Regel eine Verbesserung der Situation darstellt und in Bezug auf meine genannten Argumente gerechtfertigt werden kann.
Mit freundlichem Gruß,
Martin Pesch
Sehr geehrter Herr Pesch,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.
Wir wollen, dass die Vielfalt unserer Wälder möglichst allen Interessengruppen und Bedürfnissen zugutekommt. Wir wissen, dass es verschiedene Perspektiven auf das Thema der Zwei-Meter-Regel und dementsprechend unterschiedliche Bewertungen der gegenwärtigen Regelung zum Radfahren im Wald gibt. Die Fraktion der Grünen und die Landesregierung haben sich deshalb über einen langen Zeitraum eingehend mit Fragen rund um die 2-m-Regelung auseinandergesetzt. Alle vorgestellten Perspektiven haben ihre Berechtigung und sind in unseren Entscheidungsprozess eingeflossen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags hat sich mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen, den Mountainbike- u.a. Verbänden am 16.07.2014 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Abschließend hat sich der Ausschuss auf Basis der Diskussion und tiefgehenden Prüfung für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel ausgesprochen.
Wir treten für eine flexible Nutzungsstrategie des Waldes auf kommunaler Ebene ein. Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Gestaltungsfreiheit vor Ort. Wir setzen auf individuelle Lösungen unter Beteiligung aller Interessengruppen. Den Kommunen und örtlichen Verbänden ist die Situation in ihrer unmittelbaren Umgebung bestens vertraut und sie können im Dialog die jeweils geeignete Lösung entwickeln und umsetzen. Darunter fallen auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter 2 m Breite für die Nutzung als Single-Trails.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die unteren Forstbehörden bereits 2014 aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Damit der Wald für alle Menschen so uneingeschränkt wie möglich erlebbar bleibt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Leitfaden für die Einrichtung spezieller Mountainbike-Trails entwickelt. Das Mountainbike-Handbuch bietet eine umfassende Grundlage für alle Interessierten. Mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten und das vorhandene Wegenetz kann auf dieser Basis die Einrichtung geeigneter Wege geprüft und für den Radverkehr überall dort freigegeben werden, wo dies konkret möglich ist. Zur Klärung räumlich übergreifender Fragen tagt im MLR zudem regelmäßig ein Koordinierungskreis. Des Weiteren erhalten die Naturparke über die Naturparkförderung Möglichkeiten, eigene Pilotprojekte durchzuführen.
Link zum Mountainbike-Handbuch: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Winfried Kretschmann