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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger S. •

Frage an Winfried Kretschmann von Holger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

im Koalitionsvertrag der Grünen findet sich auf Seite 81 folgender Passus:

"Sport bewegt die Menschen
nicht nur körperlich. Er hat eine starke integrative Kraft als Brücke
zwischen den Generationen, zwischen Menschen mit verschiedenem sozialen oder kulturellen Hintergrund und unterschiedlicher Herkunft. Außerdem befriedigt Sport das Grundbedürfnis des Menschen nach Spiel, Bewegung und Wettkampf.
Wir werden die Belange des Sports stärker als bisher berücksichtigen. Den mit dem Sport vereinbarten Solidarpakt werden wir im Haushalt absichern und neue Spielräume schaffen.
Sport und regelmäßige Bewegung im Alltag dienen in allen Lebensphasen einem gesünderen Leben. Wir wollen die Menschen deshalb durch sinnvolle Maßnahmen der Sport-und Bewegungsförderung, etwa in der Stadt und Verkehrsplanung, zu einem aktiven Lebensstil anregen. Sport und Bewegung in der Natur soll in einer nachhaltigen, umwelt und landschaftsverträglichen Ausgestatung erfolgen. Zur einvernehmlichen Lösung von Interessenkonflikten zwischen verschiedenen
Nutzern wollen wir unseren Beitrag leisten. "

Hierzu nun meine Frage:

Warum wird seitens der Landesregierung hinsichtlich § 37 BWWaldG , der sogenannten 2m-Regel kein runder Tisch aller Betroffenen initiiert um eine für alle verträgliche und einvernehmliche Lösung zu finden ?
Wie wollen sie zu einer einvernehmlichen Lösung von Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Nutzern ihren Beitrag leisten ?

mit sportlichen Grüßen
Holger Schönleber

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schönleber,

Vielen Dank für Ihre Ausführung zur sportlichen Betätigung im Wald und der Frage zur Zwei-Meter-Regel des Landeswaldgesetzes.
Mittlerweile haben der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam zu einer Anhörung eingeladen, um die Argumente aller Beteiligten transparent zu machen und neue Lösungsvorschläge zu prüfen. Die Entscheidung des Petitionsausschusses, das bestehende Landeswaldgesetz beizubehalten, zeigt, dass die Zwei-Meter-Regel nach wie vor Rechtssicherheit und Flexibilität bietet.

Damit in Zukunft verstärkt einvernehmliche Lösungen vor Ort gefunden und mit Hilfe der Ausnahmeregelung neue Strecken für Mountainbiker erschlossen werden, wird die Landesregierung die Unteren Forstbehörden dazu auffordern, die Konzeption von Singletrails auf lokaler Ebene konstruktiv zu begleiten und einen Interessensausgleich herzustellen. Bisher wurden auf diese Weise in 17 Stadt- bzw. Landkreisen rund 80 Kilometer speziell ausgewiesene Singletrails für Mountainbiker eröffnet, die schmäler als zwei Meter sind. Das Mountainbike-Handbuch https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf kann allen Beteiligten als Informationsquelle und Hilfe dienen, um gemeinsam vor Ort den Gegebenheiten angepasste und zufriedenstellende Lösungen zu finden. Denn das Landeswaldgesetz bietet die Chance, unsere Wälder aktiv als Erholungsgebiet für Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Interessen zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Winfried Kretschmann

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