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Winfried Kretschmann
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Frage von Gunnar H. •

Frage an Winfried Kretschmann von Gunnar H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

vor kurzem hat der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Dieses Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Hierzu möchte ich Ihnen einige Fragen stellen:

Wie steht die Landesregierung zu diesem Gesetz?
Wie wird sich die Landesregierung in der Abstimmung über das Gesetz verhalten?
Werden Sie versuchen, andere Landesregierungen von Ihrer Meinung zu überzeugen?
Sind Ihnen schon Positionierungen der anderen Landesregierungen zu dem Gesetz bekannt?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Hartung

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hartung,

Vielen Dank für Ihre Frage zum Leistungsschutzrecht.

Mittlerweile hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Leistungsschutzrechts gebilligt.
Grundsätzlich hält die Landesregierung einen fairen Interessensausgleich zwischen Presseverlegern, Journalisten und den Informationsdienstleistern im Internet für nötig. Dieser trägt auch dazu bei, die Informationsfreiheit im Internet sicherzustellen. Aber genau das leistet das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Leistungsschutzrecht nicht in ausreichendem Maße.

Denn ein sorgfältiges Abwägen zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten einerseits und den Interessen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbietern andererseits findet innerhalb des Gesetzes nicht statt. Vielmehr entsteht durch die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, die alle Betroffenen belasten wird. Über die inhaltliche Kritik hinausgehend halten wir den gewählten Weg der Bundesregierung und der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit, ein Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren und ohne ausreichende Beratung zu beschließen, für falsch.
Die Landesregierung hat sich im Bundesrat deshalb dafür eingesetzt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz überarbeiten und verbessern zu können. Da das Gesetz zur Änderung des Leistungsschutzrechts ein sogenanntes Einspruchsgesetz ist, kann der Bundesrat das Gesetz nicht aus eigener Kraft endgültig aufhalten. Obwohl im Vermittlungsausschuss die Chance bestanden hätte, Klarstellungen im Bezug auf die Definition und Abgrenzung der zu schützenden Inhalte und die gewählten Begrifflichkeiten zu erreichen, fand sich in der Länderkammer keine Mehrheit für diesen Vorschlag.

Um der Kritik an Inhalt und Verfahren Ausdruck zu verleihen, haben Baden-Württemberg und Hamburg gemeinsam einen Entschließungsantrag eingebracht, der vom Bundesrat mehrheitlich beschlossen wurde. Diesem stimmten auch die rot-grün regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu. Die baden-württembergische Landesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das nun beschlossene Gesetz zeitnah und unter Einbeziehung aller Beteiligten überarbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Winfried Kretschmann

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