Frage an Winfried Kretschmann von Gisela W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
da ich immer noch unter "Berufsverbot" im Land Baden-Württemberg stehe und mittlerweile zu den UnterzeichnerInnen eines Aufrufes der Berufsverboteopfer gehöre (s. http://www.berufsverbote.de/ )
und in diesem Bundesland immer noch der Radikalenerlass auch unter der neuen Regierung aus Grünen und SPD weiterexistiert, versteckt in einer Verwaltungsvorschrift zum § 6 (2) des Landesbeamtengesetzes (wonach nach wie vor die „Erkenntnisse“ des VS entscheidend bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst sind),
frage ich Sie:
1. wann wird diese Verwaltungsvorschrift annulliert?
2. wann werde sowohl ich als auch andere Opfer des Radikalenerlasses in Ihrem Bundesland rehabilitiert?
3. wieviel Entschädigung werde ich erhalten, weil ich z.b. eine aussichtsreiche Stelle an der Fachhochschule für Sozialpädagogik in Mannheim nie antreten konnte?
4. wie sieht es mit meinen Rentenansprüchen aus, resultierend aus diesen mir entgangenen Einnahmen und dementsprechend geringerer Rentenerwartung?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk
(damals hieß ich Langbein-Walk, aber auch unter Walk hat der Verfassungsschutz in Ihrem Bundesland immer noch Daten über mich gespeichert, so ab 1967/68 in etwa)