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Winfried Kretschmann
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Frage von Heinz H. •

Frage an Winfried Kretschmann von Heinz H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

nach der Volksabstimmung über den Landesanteil an S21 haben Sie öffentlich erklärt, dass das Land keinesfalls mehr als die vereinbarten 930 Millionen Euro an dem geplanten Objekt übernehmen werde, auch dann nicht, wenn der Kostendeckel von 4,5 Milliarden überschritten werde.

Dagegen hat erst heute wieder die DB betont, bei einer Kostenüberschreitung müssten sich alle Kostenträger zusammensetzen und neu verhandeln, dies sei Bestandteil des Vertrages, Ihre Haltung dagegen nur Teil einer Koalitionsvereinbarung.

Zu diesem Widerspruch habe ich eine Frage:

Wird die Landesregierung diesen Streitpunkt unwiderruflich noch in diesem Jahr - also bevor wesentliche Baumaßnahmen beginnen - endgültig klären, oder geschieht dies erst, wenn die festgelegte Kostenobergrenze in einigen Jahren überschritten wird, also mitten in der Bauphase?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Heckele

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mitropoulos,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund der großen Anzahl von Zuschriften und Eingaben, die bei uns derzeit täglich eingehen, so lange auf diese Antwort warten mussten.

Die Fragestellung bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 resultierte daraus, dass bei der Abstimmung über einen konkreten Gesetzentwurf entschieden werden muss. Deshalb wurde die Gesetzesvorlage in der Frage benannt. Eine Volksabstimmung ist in Baden-Württemberg nur über eine Gesetzesvorlage zulässig. Eine von der Regierung frei formulierte Frage zur Zustimmung oder Ablehnung von Stuttgart 21 wäre daher nach der Landesverfassung nicht zulässig gewesen.

Bezüglich Ihrer Kritik an der Informationspolitik der Landesregierung im Vorfeld der Volksabstimmung möchte ich auf Folgendes hinweisen: Um die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren, gab die Landesregierung eine ausführliche Broschüre zur Volksabstimmung am 27. November 2011 heraus, die an alle Abstimmungsberechtigten versandt wurde. Darüber hinaus wurde die Volksabstimmung durch eine Informationskampagne unter dem Motto „Dafür? Dagegen? Auf jeden Fall: Dabei!“ begleitet, um die Öffentlichkeit möglichst breit mit Informationen zu versorgen. Ich meine, dass uns dies gut gelungen ist, wie nicht zuletzt auch die hohe Beteiligung an der Volksabstimmung zeigt.

Am 27. November 2011 hat sich nun eine deutliche Mehrheit der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs gegen das S 21-Kündigungsgesetz und für eine finanzielle Beteiligung des Landes am Projekt Stuttgart 21 ausgesprochen. Für mich persönlich war dieses Votum eine harte Entscheidung, aber ich akzeptiere den Willen des Souveräns ohne jeden Vorbehalt.

Jetzt gilt es, als Landesregierung nach vorne zu schauen und dafür Sorge zu tragen, dass die Gräben im Streit über den Bahnhof wieder geschlossen werden. Zudem wird die Landesregierung den Bau von Stuttgart 21 konstruktiv, aber kritisch und wachsam begleiten. Es muss nun darum gehen, Stuttgart 21 im Sinne des Landes, der Region und der Stadt zu optimieren und die Schwächen, die die Schlichtung zu Tage befördert hat, mit „Stuttgart 21 PLUS“ zu beheben. Gleichzeitig werden wir alles dafür tun, dass der Kostenrahmen eingehalten wird.

Darüber hinaus wollen wir den Schwung aus der Volksabstimmung – an der sich ein sehr beachtlicher Anteil von nahezu der Hälfte der Abstimmungsberechtigten beteiligt hat – nutzen für eine Reform der partizipativen Demokratie in unserem Land und die Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf allen politischen Ebenen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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