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Winfried Kretschmann
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Frage von Harald K. •

Frage an Winfried Kretschmann von Harald K. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

Frage: wollen Sie allen Ernstes den Wahlzettel zur Volksabstimmung mit der Fragestellung,wie in den Medien "Stuttgarter Zeitung" abgebildet ,belassen ???

Wenn ja, bin ich der Meinung : 1.das Wahlergebnis stimmt nicht, weil nur wenige die Frage überhaupt verstehen und deshalb falsch abstimmen.
2.es mir zeigt, wie wenig ernst die Politik ihre Wahlversprechen nimmt wie "mehr Tranzparenz und Bürgernähe" -das versteht nähmlich kein Mensch !!!

mit freundlichen Grüssen
Harald Kluschak

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kluschak,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Volksabstimmung am 27. November 2011.

Die genaue Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"

Sie müssen also mit „Ja“ stimmen, wenn Sie für das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit für einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.

Mit „Nein“ müssen Sie stimmen, wenn Sie gegen das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit gegen einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.

Die Fragestellung ist zugegebenermaßen nicht so direkt, wie man es sich wünschen würde. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Formulierung intensiv geprüft wurde und nicht einfacher gestaltet werden kann.

Sie resultiert daraus, dass bei der Abstimmung über einen konkreten Gesetzentwurf entschieden werden muss. Deshalb wird die Gesetzesvorlage in der Frage benannt. Eine Volksabstimmung ist in Baden-Württemberg nur über eine Gesetzesvorlage zulässig. Eine von der Regierung frei formulierte Frage zur Zustimmung oder Ablehnung von Stuttgart 21 wäre daher nach der Landesverfassung nicht zulässig.

Ich bin zuversichtlich, dass auch diejenigen Menschen in Baden-Württemberg, die derzeit noch unsicher sind, wie die Abstimmung funktioniert, in den kommenden Wochen ausreichend Gelegenheit haben werden, sich zu informieren – sei es durch die Informationsbroschüre der Landesregierung, sei es durch die Aktivitäten der verschiedenen Interessensgruppen oder durch die Berichterstattung in den Medien – so dass am 27. November 2011 alle wissen, wo sie ihr Kreuz setzen wollen.

Auch im Internet hat die Landesregierung eine Informationsseite zur Volksabstimmung bereitgestellt, die unter http://www.bw-stimmt-ab.de zu erreichen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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