Frage an Winfried Kretschmann von Martin W. bezüglich Verkehr
Stuttgart 21 - Volksabstimmung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
mit ziemlicher Verwirrung habe ich heute den Abstimmungszettel für den 27.11.2011 gesehen.
Ich dachte, ich hätte in der Schule einigermaßen aufgepaßt, aber ich bin mir da nicht mehr so sicher......Daher meine Frage: Was muß ich ankreuzen, wenn ich f ü r Stuttgart 21 bin und was, wenn ich g e g e n Stuttgart 21 bin ?
Mit freundlichen Grüßen
M. Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Volksabstimmung am 27. November 2011.
Die genaue Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Sie müssen also mit „Ja“ stimmen, wenn Sie für das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit für einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.
Mit „Nein“ müssen Sie stimmen, wenn Sie gegen das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit gegen einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.
Die Fragestellung resultiert daraus, dass bei der Abstimmung über einen konkreten Gesetzentwurf entschieden werden muss. Deshalb wird die Gesetzesvorlage in der Frage benannt. Eine Volksabstimmung ist in Baden-Württemberg nur über eine Gesetzesvorlage zulässig. Eine von der Regierung frei formulierte Frage zur Zustimmung oder Ablehnung von Stuttgart 21 wäre daher nach der Landesverfassung nicht zulässig.
Diese Antwort wie auch Antworten auf weitere Fragen rund um die Volksabstimmung hat die Landesregierung auf einer Informationsseite im Internet zusammengestellt, die unter http://www.bw-stimmt-ab.de zu erreichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann