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Winfried Kretschmann
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Frage von Eugen S. •

Frage an Winfried Kretschmann von Eugen S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

stimmen die Presseveröffentlichungen, die besagen, dass Sie sich nicht gegen das von Finanzminister Schäuble ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz stellen wollen?

Finden Sie nicht auch, dass Steuerbetrüger, die schon seit Jahrzehnten ihr Geld vor dem Deutschen Finanzamt verstecken, durch das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz sehr günstig davon kämen, weil sie weit weniger bezahlen müssten, als wenn sie ihr Geld ordnungsgemäß nach den geltenden deutschen Steuersätzen versteuert hätten?

Finden Sie es richtig, dass nach dem Abkommen Steuerbetrüger ihr Schwarzgeld rein waschen können, aber trotzdem anonym und unerkannt bleiben dürfen? Glauben Sie, dass Schweizer Banken, deren Geschäftsmodell seit Jahrzehnten die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ausländischer Kunden ist, die kompletten Steuern an die BRD abführen?

Wenn sich eine Bundesregierung in Zukunft wieder für eine gleiche Besteuerung von Kapital und Arbeit entscheiden oder allein den Abschlagssteuersatz ändern will, müsste sie jedes mal gleichzeitig auch den Vertrag mit der Schweiz ändern, um eine legale Massenkapitalflucht in die Schweiz zu verhindern. Halten Sie dies für eine vorausschauende und weise Finanzpolitik?

In einem Interview sagten Sie, dass sich die Grün-Rote Landesregierung in BW nicht als Gegenregierung versteht. Wozu benötigen wir dann den Bundesrat, wenn er kein Korrektiv mehr darstellt?

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Schiebel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz.

Die Medienberichte, wonach das Land Baden-Württemberg dem Abkommen zustimmen werde, sind schlicht falsch. Der vollständige Wortlaut des Abkommens liegt uns seit dem 21.9. vor und wird derzeit intensiv geprüft. Allerdings sehe ich einige schon bekannte Punkte sehr kritisch: Eine pauschale und anonyme Steueramnestie entspricht zum Beispiel nicht meinem Verständnis von Steuergerechtigkeit. Außerdem ist es wichtig, dass dieses Abkommen den gemeinsamen internationalen Anstrengungen gegen Steuerhinterziehung – vor allem innerhalb der EU – hinreichend Rechnung trägt.

Der Begriff der Gegenregierung sollte verdeutlichen, dass der Bundesrat kein Ort ist, um Veränderungen im Abkommen auszuhandeln. Dies liegt in der Kompetenz der Bundesregierung. Der Bundesrat kann dem Abkommen zustimmen oder es ablehnen – dann allerdings bliebe es zumindest vorerst beim unbefriedigenden Status quo.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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