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Winfried Kretschmann
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Frage von Walter S. •

Frage an Winfried Kretschmann von Walter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

Herr Schmid hat jetzt einen Gestattungsvertrag mit der Bahn unterschrieben. Kann er das ohne Ihr Einverständnis oder haben Sie dies erteilt? Wird die Landesregierung gerichtlich vor der Volksabstimmung feststellen lassen, ob die Mischfinanzierung gesetzteskonform ist? Danke im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Walter Stürzl

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stürzl,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Gestattungsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG.

Dieser Vertrag, der die Nutzung von Liegenschaften des Landes im Zuge des Projekts Stuttgart 21 regelt, war vom Land zu unterzeichnen, weil dieses sich dazu bereits in einer Rahmenvereinbarung, die von der Vorgängerregierung geschlossen wurde, verpflichtet hatte. Der Vertrag erlaubt nur Arbeiten am Grundwassermanagement und betrifft weder den Baumbestand noch den Südflügel des Hauptbahnhofs, so dass keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Wie von der Landesregierung gefordert und von der Bahn inzwischen bestätigt, wird es bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Volksabstimmung keine Baumfällungen und keine Abrissarbeiten geben.

Durch einen Eilentscheid des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.10. sind auch die Arbeiten am Grundwassermanagement bis auf weiteres gestoppt worden. Die Entscheidung des Gerichts zur Sache, nämlich ob die Genehmigung der veränderten Planung durch das Eisenbahnbundesamt rechtens war, steht aber noch aus.

Was Ihre Frage zur Mischfinanzierung betrifft, so möchte ich Sie auf die Antworten auf ähnliche Anfragen vom 15.8., 17.8. und 5.9. verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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