Frage an Winfried Kretschmann von Stefan R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
erst mal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl als Ministerpräsident. In dieser Eigenschaft hatten Sie ja bereits die Gelegenheit mit Frau Merkel Details des Atomausstiegs zu besprechen.
Ich denke eine Klage der Energiekonzerne wegen Enteignung ist sicher ein Risiko, das die derzeitige Politik beinhaltet. Warum kann man nicht für das jeweilige Ausstiegsdatum eine Pflicht zur vollumfänglichen Haftpflicht für alle Schäden eines Atomkraftwerkes einführen. Dann würde es keine Klagen wegen Enteignung geben, da die Kraftwerke ab diesem Datum ohnehin unwirtschaftlich sind und keinen Nennwert mehr haben? In diesem Fall wäre auch der Schadenersatz, falls dies von einem Betreiber eingefordert würde, sehr gering.
Sehr geehrter Herr Fischer,
für Ihre Frage zur Haftpflicht für Betreiber von Atomkraftwerken danke ich Ihnen.
Die Landesregierung steht für das Ende der Nutzung der Atomenergie und begleitet den Atomausstieg der Bundesregierung sehr intensiv und kritisch. So ist es ein Erfolg der grün-roten Regierung, dass wir den gestaffelten Ausstieg mit konkreten Abschaltdaten für jedes einzelne Kernkraftwerk durchsetzen konnten. Seien Sie versichert, dass wir in unserer Aufmerksamkeit nicht nachlassen und alles tun werden, damit der Ausstieg aus der Atomkraft auch umgesetzt und der Ausbau der erneuerbaren Energien mit Schwung angepackt wird.
Die Haftungsfrage ist gesetzlich klar geregelt. Der Betreiber haftet unabhängig vom Verschulden und grundsätzlich unbegrenzt für Schäden bei Unfällen. Damit ist er verpflichtet, für alle entstandenen Schäden aufzukommen. Im Hinblick auf die Sicherheiten, dass er diesen Verpflichtungen nachkommen kann, ist ein Nachweis einer Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. Euro zu erbringen. Der Nachweis kann durch eine Haftpflichtversicherung oder durch eine sonstige finanzielle Sicherheit erbracht werden.
Darüber hinaus übernehmen die Energieversorgungsunternehmen, die Atomkraftwerke betreiben, mittels einer Solidarvereinbarung gegenseitig eine Garantiehaftung, so dass das Vermögen der vier großen Energieversorger zur Garantie der Haftungssumme zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann