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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel B. •

Frage an Winfried Kretschmann von Daniel B. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Kretschmann,

meine Frage betrifft konkret die Müllwirtschaft in Baden-Württemberg. Unsere Umwelt liegt mir und meiner Familie sehr am Herzen, durch effektive Müllwirtschaft in unserem Haushalt reduzieren wir unseren Restmüll auf ein absolutes Minimum.
Im vergangen Jahr haben wir zB unsere 60l Restmülltonne nur 2 mal zur Leerung bereitstellen müssen.
Weitere Einsparungspotentiale werden wir dieses Jahr verwirklichen, und hoffen auf diesem Wege bald ein Null-Restmüll-Haushalt zu werden.

Einsparungspotentiale werden im Internet weltweit ausgetauscht, als ein Beispiel ist dieser Blogspot zu nennen, um einen guten und soliden Start zu haben:
http://zerowastehome.blogspot.com/p/tips.html

Wir sind der Meinung, wenn sich ein Großteil der Haushalte ähnlich verhält, so werden wir zukünftig ein riesiges Problem weniger haben.
Gerade in BaWü sind wir hier auf dem besten Wege, der Einführung der orangenen Tonne sehen wir mit größtem Interesse entgegen.

Dennoch bin ich gezwungen, auch in BaWü auf Mißstände hinzuweisen.
Zum Ersten sind wir gezwungen, eine horrende Grundgebühr für die Restmüllbeseitigung zu zahlen. Die entsprechenden Gebühren sind auf der Seite unseres Entsorgers zu entnehmen:

http://www.goa-online.de/privatkunden/gebuehren-abfallgebuehren.html

In unserem konkreten Fall bedeutet dies ein Verhältnis von:
€140,00 Grundgebühr
€5,40 Leerungsgebühren
= € 145,40 Gesamtkosten, also eine effektive Gebühr von €1,21 per Liter Restmüll.

Ein nicht ökologisch denkender Haushalt, der alle Leerungstermine (26 Stück) berücksichtigt und die selbe Tonne benutzt wie unser Haushalt hat folgende Rechnung:

€140,00 Grundgebühr
€70,20 Leerungsgebühr
=210,20 Gesamtkosten, also eine effektive Gebühr von €0,135 per Liter Restmüll.

Wir als ökologisch denkender Haushalt, der große Mühen und Zeit in Recycling investiert, zahlt also 869% höhere effektive Müllgebühren!
Ihr Pläne für eine zukünftig ökologischere Verteilungsweise interessieren uns brennend!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Basener,

es freut mich, dass Sie so vorbildlich zu einer Reduzierung der Restmüllmengen, die entsorgt werden müssen, beitragen.

Zu Ihrer Kritik am Gebührensystem möchte ich die Vorbemerkung vorausschicken, dass die Abfallentsorgung in Baden-Württemberg Aufgabe der Stadt- und Landkreise ist, die diese Aufgabe wiederum teilweise auf einzelne Gemeinden übertragen haben. Auf diese Weise kommt es zustande, dass es im Land über 100 verschiedene Gebührensatzungen gibt. Für alle diese Satzungen gelten jedoch die Grundsätze, dass sie wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung geben sollen und dass mit dem Gebührenaufkommen nur die Entsorgungskosten gedeckt, nicht aber Gewinne erzielt werden dürfen.

Auch in Ihrem Fall wird Ihr abfallsparendes Verhalten durch die Gebührensatzung durchaus honoriert, indem Sie ca. ein Drittel weniger bezahlen als der von Ihnen angeführte Vergleichsfall.

Die von Ihnen beklagte Ungerechtigkeit, die scheinbar auftritt, wenn man die jährlichen Entsorgungsgebühren auf die Restmüllmenge umlegt, lässt sich aufklären, wenn man Grundgebühr und Entleerungsgebühr genauer betrachtet:

Die Entleerungsgebühren sind mit 2,70 € pro Leerung im Ostalbkreis für alle Besitzer eines 60 l-Restmülleimers gleich hoch. Sie decken den variablen Aufwand für die konkrete Abfalleinsammlung. Die Grundgebühr hingegen deckt nicht nur die fixen Kosten für die Restmüllentsorgung, also zum Beispiel die Bereitstellung von Sammelfahrzeugen und Personal, sondern noch viele weitere Aspekte, die zusammen die Daseinsvorsorge-Leistung „Abfallentsorgung“ in ihrer Gesamtheit bilden, so zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung der Wertstoffhöfe, Abfallberatung, Organisation und Verwaltung, Vorhaltekosten für Verwertungs- und Behandlungskapazitäten sowie Betrieb von Deponien. Auch Sie nutzen sicherlich manche dieser Leistungen und können daher vielleicht nachvollziehen, dass es nicht sachgerecht wäre, diese Kosten einfach auf die Gebühr für die Entleerung der Restmülltonne umzulegen.

Die geplante Einführung einer Wertstofftonne (mancherorts „orangene Tonne“ genannt), in der verschiedene Wertstoffe gemeinsam gesammelt werden können und die den Gelben Sack ersetzt, begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Kritisch sehen wir aber, wenn die Wertstoffe allein privaten Entsorgern zu Gute kämen, denn dann müssten die Gebühren für die Entsorgung des wertlosen Restmülls steigen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das fachlich zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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