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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Franz B. •

Frage an Winfried Kretschmann von Franz B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

ich möchte auf einen Missstand aufmerksam machen, der Mädchen u. werdende Mütter gesundheitlich gefährdet

Situation:
1. Laut Bundesgesetzblatt von 2009, S.2433 u.a. §4 ff,Link s.u.:
Auszug §4 Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach §3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2433.pdf%27%5D

2. Der Gesetzgeber droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45682.php )

3. Der Missstand
Bei Umsetzung dieses Gesetzes werden Nagelstudios vergessen. Nagelstudios fallen auch unter §4 des in Punkt 1.beschriebenen Gesetzes "ähnliche Einrichtungen oder sonst öffentlich zugängliche Räume“
a) Mädchen u. werdende Mütter werden in Nagelstudios unkontrolliert schädlichen künstlichen UV- Strahlen zur Nagelmodelage ausgesetzt.
b) Studien zeigen: Geringste künstl. UV-Strahlung reicht aus, um Zellstrukturschäden der Haut zu verursachen. Die sich über Jahre aufsummierenden Strahlen können schwere Folgen für den Heranwachsenden haben. Die Haut vergisst nichts!

Ich bitte Sie nicht nur als besorgter Vater einer 17 jährigen Tochter, die bis jetzt ohne Schutzmaßnahmen in einem Nagelstudio einer künstlichen UV-Strahlung ausgesetzt wird, sondern auch als besorgter Bürger für andere Kinder und Eltern.

Ich bitte Sie um eine rasche Stellungnahme.
Tragen Sie mit dafür Sorge, dass dieser Missstand sofort abgestellt wird indem Nagelstudios die Auflage erhalten, für Jugendliche einen Handschutz zu verwenden damit die schädliche Wirkung von künstlicher UV-Strahlung abgewehrt wird

Jeden von uns trifft Schuld der hier tatenlos zusieht.

Jeder Tag zählt!

Vielen Dank
Dipl.-Ing. Franz Brockers

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Brockers,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, in der Sie die Anwendung von ultra-violetter Strahlung in Nagelstudios ansprechen.

Der Schutz vor schädlicher Strahlung ist ein wichtiges Anliegen des Verbraucherschutzes. Die Landesregierung begrüßt daher klare Vorgaben für die Betreiber von Sonnenstudios und ähnlichen Betrieben.

UV-Geräte zur Nagelmodellage sind in der Tat von dem von Ihnen angesprochenen Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) nicht erfasst. Nähere Auskünfte kann Ihnen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als zuständige Stelle geben.

Ihre väterliche Sorge, die positiverweise sicherlich nicht nur in diesem Fall über das Maß der gesetzlichen Reglementierung hinausgeht, kann ich dennoch gut verstehen. Ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen gelingt, Ihre Tochter von einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit diesem möglichen Risiko zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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