Frage an Winfried Kretschmann von Gabriele G. bezüglich Gesundheit
guten Tag Herr Kretschmann
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist das Problem der Versorgung von Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen brauchen, immer noch nicht gelöst. Die 40-50 Patienten, die eine Ausnahmeerlaubnis für einen nicht verkehrsfähigen Cannabisextrakt oder für den Import von niederländischen Cannabisblüten haben, können dieses nicht bezahlen. Das Bundesgesundheitsministerium hat über das BfArM gegen das Urteil, das die Ablehnung des Eigenanbaus für rechtswidrig erklärte, Berufung eingelegt und hält somit die betroffenen Patienten weiter hin.
Viele Patienten stellen wegen dieses endlosen Hürdenlaufs erst gar keinen Antrag und riskieren strafrechtliche Verfolgung.
Werden Sie in Baden-Württemberg eine Empfehlung an die Staatsanwaltschaften herausgeben, Verfahren gegen Patienten die eine ärztliche Empfehlung vorweisen können, einzustellen und von einer Beschlagnahmung des mediz. Cannabis abzusehen?
freundliche Grüße
Gabriele Gebhardt
(Sprecherin des Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin)