Frage an Winfried Kretschmann von Frank K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
als Stuttgarter, Open Source Entwickler und Gründer eines Startup
Unternehmens hab ich mehrere Fragen zum Thema Freie Software und Cloud
Computing.
Seit einigen Jahren ist ein Trend zu beobachten dass immer mehr Daten von
Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen auf sogenante Cloud Services
im Internet abgelegt werden. Diese Daten liegen oft ausserhalb der
Gültigkeit des deutschen Datenschutzgesetzes. Für Unternehmen und Bürger
ist meistens undurchsichtig wer heute und zukünftig Zugriff auf diese
personenbezogenen Daten hat. Die meisten dieser Cloud Services basieren
nicht auf freier Software so dass der Benutzer nicht weiss was mit seinen
eigenen Daten passiert.
Auch Unternehmen speichern zunehmen eigene geschäftskritische Daten oder
Daten Ihrer Kunden ausserhalb Deutschlands auf proprietären Cloud
Services.
Das Problem wird unter anderem in folgenden Artikeln thematisiert
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article12680570/Beim-Cloud-Computing-drohen-gefaehrliche-Luecken.html
http://www.it-business.de/news/recht/vorschriften-regulierungen/compliance/articles/253091/
http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/2366037/
- Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und sehen sie die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regulierung?
- Welche Massnahmen möchten Sie ergreifen um Freie Software und Private Cloud Services in Deutschland und speziell Baden-Württemberg zu fördern?
- Sind Sie der Ansicht dass das deutsche Datenschutzgesetz auch europaweit oder weltweit anwendung finden sollte?
- Beabsichtigen Sie die Gründung von Startup Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern die sich für freie Software und freie Cloud Dienste einsetzen?
mit freundlichen Grüssen
Frank Karlitschek
Geschäftsführer hive01 gmbh
Vorstand KDE e.V.
Sehr geehrter Herr Karlitschek,
Gerne beantworte ich Ihre Fragen.
- Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und sehen sie die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regulierung?
Bislang ist die gesetzliche Regelung des Datenschutzes unzureichend und wir schließen uns voll und ganz der Skepsis des Datenschutzbeauftragen von Schleswig-Holstein Thilo Weichert an: „Bei der personenbezogenen Datenverarbeitung im Rahmen des Cloud Computing treten rechtliche und technische Fragestellungen auf, die bisher nur unzureichend aufgearbeitet sind.“
- Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen um Freie Software und Private Cloud Services in Deutschland und speziell Baden-Württemberg zu fördern?
Open-Source-Software muss zukünftig auch von den Landesbehörden viel intensiver genutzt werden. Nach unserer Auffassung sollte der Landtag dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Bei öffentlichen Vergaben sollten die Ausschreibungen so gestaltet werden, dass auch kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg zum Zug kommen. Wir sehen die Möglichkeiten, die im verstärkten Einsatz freier und quelloffener Software in der öffentlichen Verwaltung liegen, als eine ungeheure Chance. Ob dies ebenfalls bei Freien Cloud Diensten möglich ist, ist in der Kürze der Zeit eingehend nicht zu prüfen und zu beurteilen.
- Sind Sie der Ansicht, dass das deutsche Datenschutzgesetz auch europaweit oder weltweit Anwendung finden sollte?
Das Datenschutzgesetz bedarf einer Überarbeitung, die grundsätzliche Ausrichtung ist sicherlich auch auf andere Länder übertragbar. Die Einzelheiten jedoch bedürfen einer eingehenden Prüfung, deshalb kann die Frage so nicht wirklich erschöpfend beantwortet werden.
- Beabsichtigen Sie die Gründung von Startup Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die sich für freie Software und freie Cloud Dienste einsetzen?
Siehe Antwort Frage 2
mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann