Frage an Winfried Kretschmann von Karsten W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Die Befugnisse der Länder werden immer kleiner, bis auf Stuttgart 21 gab es in den letzten Jahren kein landespolitisches Thema die Bevölkerung bewegt.
Muss der Landtag in BW so gross sein?
Oder halten sie es in Zeiten von leeren Kassen sinnvoll diesen zu verkleinern und Wahlkreise zusammen zu legen?
Wenn ja, was wollen sie, sollte sie gewählt werden dafür tun?
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Zu Ihrer Frage zur Verkleinerung des Landtags: Die Regelgröße ist zur Zeit in der Verfassung mit 120 Abgeordneten festgelegt. Nachdem wir früher eine Verkleinerung auf 100 Abgeordnete und eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 70 auf 50 forderten, sind wir inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass dies heute nicht mehr praktikabel ist. Wir halten an der derzeitigen Größe fest, weil auch kleine Fraktionen die Möglichkeit brauchen, in allen Wahlkreisen ausreichend präsent zu sein und den dauernden persönlichen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu pflegen. Trotz Internet und elektronischer Kommunikationsmöglichkeit muss gerade auch in ländlich geprägten Gebieten sichergestellt werden, dass Bürgernähe und Transparenz nicht verloren gehen. Die Erfahrung zeigt, dass dies für kleinere Fraktionen bei noch größeren Wahlkreisen kaum zu leisten wäre.
Wir sind jedoch zu diesen Fragen immer mit den Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch und haben noch gut in Erinnerung, dass bei einem Fünf-Fraktionen-Parlament (als die Republikaner im Landtag vertreten waren) der Landtag mit 169 Abgeordneten (statt der Regelgröße 120) keine gute Arbeitsgröße hatte. Ob und inwieweit eine Korrektur der Regelgröße erforderlich wird, kann erst nach der Wahl des neuen Landtags entschieden werden. Da es dabei jedoch um Verfassungsänderungen geht, verbietet sich jeder Opportunismus; vielmehr muss nach nachhaltigen Lösungen gesucht werden, die über den Tag hinaus gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann