Frage an Winfried Kretschmann von Andreas S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
Sie hatten am 15.03. bei einer Podiumsdiskussion in der L-Bank Stuttgart - ebenso wie Dr. Schmid von der SPD - erklärt, dass Sie eine Volksabstimmung über die finanzielle Beteiligung des Landes am Bahnprojekt Stuttgart 21 erst nach Beendigung und Auswertung des Stresstestes auf den Weg bringen möchten.
In der Zwischenzeit wird weiter gebaut, es werden weiter Aufträge vergeben, die Ausstiegskosten wachsen ins Unermessliche und das Projekt wird mehr und mehr unumkehrbar.
Meine Frage dazu:
Wäre es nicht sinnvoller und ehrlicher, entweder sofort nach der Landtagswahl die Volksabstimmung in die Wege zu leiten (was spricht denn dagegen?!) oder aber ehrlich zu sagen, dass eine Volksabstimmung erst im Herbst diesen Jahres keinen Sinn mehr macht, da ein Ausstieg aus dem Projekt zu einem so weit fortgeschrittenen Zeitpunkt praktisch unmöglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schönberger.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Es ist korrekt, dass ich am 15.03. bei einer Podiumsdiskussion in der L-Bank Stuttgart - ebenso wie Dr. Schmid- erklärt habe, dass eine Volksabstimmung über die finanzielle Beteiligung des Landes am Bahnprojekt Stuttgart 21 erst nach Beendigung und Auswertung des Stresstestes auf den Weg gebracht werden kann. Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie schreiben, dass mit fortschreitender Zeit vollendete Fakten geschaffen werden. Die Forderung nach einem Moratorium mit gleichzeitigem Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21 bei wurde von Seiten der grünen Landtagsfraktion wiederholt seit August 2010 an die jetzige Landesregierung gestellt und von dieser immer abgelehnt.
Aufgrund des Artikels 60 der jetzigen Landesverfassung ist sofort nach der Landtagswahl die Durchführung einer Volksabstimmung praktisch nicht durchführbar, da die jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen unüberwindbar sind. Daher verwundert es auch nicht, dass trotz Einführung der Volksabstimmung in unserer Landesverfassung im Jahr 1974 bislang keine Einzige durchgeführt wurde. Genau aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung und Absenkung der Hürden bei der Volksabstimmung in den Landtag eingebracht, der jedoch von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Winfrid Kretschmann, MdL